Suchen Menü

Beschäftigungsverbot

Hallo liebes expertenteam,

ich hoffe Sie können mir weiter helfen. Ich befinde mich momentan im Krankengeld Bezug. Meine Frage ist, wenn ich jetzt schwanger werde, und mein Gynäkologe mir ein beschäftigungsverbot erteilt, bekomme ich dann bis zum Mutterschutz lohnfortzahlung? ( ich glaube es ist de falsche bezeichnung. Denn normalerweise bekommt man dann ja einen Tagessatz von ca 13€ von der krankenkasse und die Aufstockung zum normalen Gehalt , zahlt der arbeitgeber. Ist es in meinem Fall trotz KrankengeldBezug auch so, oder ändert sich dadurch der Anspruch?

 

sxhon mal vielen lieben dank

 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 01.07.2014, 14:00 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beschäftigungsverbot

Liebe Asil,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wenn Ihnen Ihr Arzt während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erteilt, tritt das Mutterschutzgesetz §3 bzw. §4  in Kraft. 

Während eines Beschäftigungsverbotes bekommen Sie ihr Gehalt weiterhin ohne Abzüge ausgezahlt. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Beschäftigungsverbot

Ich danke recht herzlich für ihre Antwort .

 

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 01.07.2014, 15:07 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beschäftigungsverbot

Gern geschehen :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen