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Beschäftigungsverbot (6. Monat Schwanger)

Hallo ohr lieben,

bekommt man weil in 3-Schichsystem arbeitet deshalb ein beschäftigungsverbot ?

Noch dazu arbeitet man im Lager viel laufen mit einen Mobilen PC und Waren scannen eventuell auch verpacken umpack entsorgen...

Habe gehört ein BV zu bekommen ist gar nicht so einfach.

Vielen dank schon mal für die Antworten

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 07.11.2016, 20:12 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beschäftigungsverbot (6. Monat Schwanger)

Liebe kuschelhase,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

nach MuSchG § 8 ist Nachtarbeit während des Mutterschutzes verboten. Bei einer Tätigkeit im Schichtdienst würde dies bedeuten, dass die werdende Mutter für Früh und Spätdienst eingeteilt werden dürfte.
Bezüglich des Beschäftigungsverbotes sollten Sie mit Ihren behandelnden Gynäkologen sprechen. Dieser kann je nach Gefährdung von Mutter und Kind entscheiden, ob ein Beschäftigungsverbot erteilt werden kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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