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Beamtin -Geld nach Elternzeit?

Hallo!

ich bin Beamtin und würde gerne wissen, wie es aussieht, wenn ich ein Jahr nach der Geburt noch nicht wieder Arbeiten gehen könnte.  Müsste ich dann Hartz IV beantragen?Wie sieht es da auch mit der privaten Krankenversicherung aus? Würde die weiter bestehen (bin nicht verheiratet)? Irgendwie finde ich im Internet nicht sehr viele Infos! Ich bin auch noch nicht schwanger, denn ich möchte mich diesbezüglich schon im Vorfeld erkundigen!

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Nina02

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 09.04.2014, 17:50 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beamtin -Geld nach Elternzeit?

Liebe Nina,

vielen lieben Dank für Ihre Frage. 

Bezüglich Ihrer Thematik habe ich mal einige Informationen zusamnen gesucht. Sie haben genauso wie andere Frauen die Möglichkeit sich bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Elternzeit zu nehmen. In dieser Zeit gilt der so genannte Elternschutz.

In der folgenden Broschüre finden Sie viele Informationen hierzu, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen. 

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2010/mutterschutz_elternzeit.html

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Beamtin -Geld nach Elternzeit?

Hallo Frau Schleich!

vielen, vielen Dank für Ihre Hilfe!!!:ROSE:

liebe Grüße

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 09.04.2014, 21:24 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beamtin -Geld nach Elternzeit?

Gern geschehen :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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