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Auszahlung Urlaubsanspruch

Hallo,

ich bin jetzt seit zwei Monaten wieder arbeiten nach einem Jahr Elternzeit. Mein Chef hatte versäumt, vor der Elternzeit mit mir über den Urlaubsanspruch in der Zeit, in der ich zuhause bin, zu reden bzw. diesen Urlaub zu streichen.

Ich wusste das auch nicht, das man da eine Vereinbarung treffen sollte. Nun hat er vor eineinhalb Monaten gesagt, er möchte mir die 27 Urlaubstage auszahlen, da er mir zusätzlich zum jetzigen Jahresurlaub nicht nochmal 27 Tage frei geben kann. Wir haben sehr viel zu tun. Jedoch ist bis jetzt nichts passiert...

Bis wann muss er mir das Geld auszahlen bzw. kann er selbst bestimmen, wann er das macht?

Liebe Grüße und Danke für Ihre Antwort!

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 07.04.2018, 18:14 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Auszahlung Urlaubsanspruch

Liebe Issy2016,

 

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Da eine Auszahlung bei weiterer Beschäftigung im Bundesurlaubsgesetz nicht verankert ist, gibt es hier auch keine weiteren Fristen und Richtlinien.  In diesem Fall zählt die Absprache mit dem Arbeitgeber. Sprechen Sie ihren Arbeitgeber bitte hierauf noch einmal an.

Ich hoffe,  ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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