Arzttermine generell in der Arbeitszeit
Unser Sohn geht von 7 bis um 14 Uhr in den Kindergarten. Er ist erst 16 Monate alt und ich kann ihn nicht mit zu den Arztterminen nehmen, er wird nicht still sitzen bleiben. Meine Ärztin so wie mein Arbeitsplatz sind in derselben Stadt, wir wohnen aber 35 km entfernt. Ich habe hier keinen Arzt gefunden und während der SS möchte ich auch von einem Arzt behandelt werden, dem ich vertraue.
Ich habe nun alle Termine morgens gelegt, da ich ja sonst keine Betreuung habe. Wenn keine andere Möglichkeit besteht muss mich der Arbeitgeber ja bezahlt freistellen. Gilt das in diesem Fall auch? Die Termine sind direkt um 8 Uhr, ich müsste also nur eine Stunde Gleitzeit nehmen (Ich beginne um 7 Uhr), und dann nach dem Termin zur Arbeit fahren? Der Weg wäre "Freizeit", oder?
Vielen Dank :)
Re: Arzttermine generell in der Arbeitszeit
vielen lieben Dank für Ihre Frage.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, ihre schwangeren Mitarbeiterinnen für Untersuchungen, die die Schwangerschaft betreffen, bei vollem Lohn freizustellen. Auch ist die Arbeitnehmerin hinsichtlich der Vergütung so zu stellen, wie sie stünde, wenn sie die Dauer der Freistellung gearbeitet hätte. Ein Ausgleich für die durch § 16 Satz 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) entstehenden Lohnkosten ist im Rahmen des Aufwendungsausgleichgesetzes (AAG) nicht vorgesehen. Somit trägt der Arbeitgeber die hieraus folgenden Kosten allein.
(Quelle: Mutterschutz- Gesetz)
Allerdings kann der Arbeitgeber Sie anhalten, Ihre Untersuchungen in die Freizeit zu legen. Dies aber nur in Betrieben, in denen gleitende Arbeitszeiten gelten.
Die Fahrzeit wird ebenfalls zu dem Arzttermin gerechnet.
Ich würde Ihnen raten, hierüber nochmals mit ihrem Arbeitgeber zu sprechen.
Wichtig ist, dass Sie sich den Termin attestieren lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute
Herzliche Grüße
Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)
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