Erbrechtliche Frage, wer kennt sich aus? (lang)
weil wir jetzt ein Haus keufen werden, stellt sich natürlich eine Frage in
erbrechtlicher Hinsicht. Ich habe einen Sohn, den ich in unsere Ehe
mitgebracht habe und wir haben ein gemeinsames Kind. Mit dem Vater
meines Sohnes war ich nicht verheiratet. Gesetzt den Fall, mein Mann stirbt
vor mir, dann erben ich und meine Tochter, mein Sohn geht leer aus. Soweit
versteh ich das ja. Jetzt aber die Folge: Wenn ich dann versterbe, dann erbt
ein Teil mein Sohn und ein Teil meine Tochter. Würde der Vater meines
Sohnes auch etwas erben, wenn mein Sohn vor seiner Schwester stirbt?
Jetzt aber eine andere Konstellation. Ich sterbe vor meinem Mann, dann erben
mein Mann, mein Sohn und meine Tochter. Dann stirbt mein Mann, meine
Tochter erbt, mein Sohn nichts. Sollte dann mein Sohn sterben, erbt dann
sein Vater oder seine Schwester? Können mein Mann und ich ein Testament
machen, was zwar meinen Sohn als Miterben beim Tod meines Mannes
begünstigt, aber den KV meines Sohnes ausschließt?
LG und danke Lili
Re: Erbrechtliche Frage, wer kennt sich aus? (lang)
Ich stand vor 4 Jahren auch vor diesen Überlegungen, die einen ehrlich gesagt verrückt machen!
Ich habe sie dahingehend gelöst indem ich meine 2 ersten Kinder von meinem Mann adoptieren liess, das kostetet pro Kind 250 DM auch musste ich auf den Unterhalt für die Kinder vom Ex verzichten, aaaber ich habe es echt nie bereut!Meine 3 Kinder sind nun absolut gleich erbberechtigt und der Ex geht leer aus, falls mal was passiert!
Haben ja auch ein Haus... ich weiss was einem da so durch den Kopf geht, glaub mir...
VLG
und ich wünsche dir die beste Lösung für dein Problem
Re: Erbrechtliche Frage, wer kennt sich aus? (lang
ich bin zwar keine Expertin, aber ich versuche mal eine Antwort :-)
Der Vater von Deinem Sohn erbt von Dir nichts, weil Du mit ihm nicht verwandt (sprich: verheiratet) bist. Von Deinem Sohn würde er erben, zumindest den Pflichtteil. Ich würde auf jeden Fall einen Notar zu Rate ziehen. Und evtl. ein Testament machen, das Deinen Mann und Dich wechselseitig beerbt. Dann muss Dein Mann das Haus nicht aufgeben, wenn Dein Sohn das Geld ausbezahlt haben möchte. Die Kinder würden dann erst erben, wenn sowohl Dein Mann und Du gestorben sind. Und der Vater Deines Sohnes kann ja nur das erben, was Deinem Sohn gehört. Und wenn Dein Sohn erst erbt, wenn Du und Dein Mann gestorben sind, wird auch der KV nicht mehr leben, wenn dann Dein Sohn stirbt (hoffen wir mal, dass die 'übliche' Reihenfolge auch eingehalten wird).
Aber da es ja etwas komplizierter ist, würde ich mich mal beraten lassen.
Viele Grüsse,
Regine
Re: Erbrechtliche Frage, wer kennt sich aus? (lang)
mein mann hat auch meine kinder adoptiert (bei denen sich der vater nciht drum kümmert)
damit geht man dann allem aus dem weg
wie schon gesagt bekommt man dann zwar keinen unterhalt mehr aber ist so abgesichert
bei uns hat es nichts gekostet
aber man brauch eine einwilligung des vaters sonst geht es nicht...
lg adriana
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