Sehr geehrter Dr.Nawroth, in der Endometriumbiopsie an ZT23 wurden erhöhte uterine Killerzellen festgestellt (Referenzb. bis 300, mein Wert lag bei 450mm2). Die Plasmazellen waren unauffällig. Nun habe ich einen Termin beim Immunologen, der mein Blut auf Killerzellen untersuchen wird.
1a) Kann ich davon ausgehen, dass ich auch erhöhte Killerzellen im Blut habe, weil sie auch in der Gebärmutter erhöht sind? Oder muss dies nicht zwingend so sein?
1b) Mit einer Infusionstherapie mit Omegaven/Intralipid bin ich einverstanden aber die zusätzliche Einnahme von Kortison möchte ich vermeiden, da ich leider auch andere Medikamente in der Schwangerschaft nehmen muss und das zusätzliche Kortison nicht riskieren möchte. Könnte eine alleinige Infusionstherapie daher ausreichend sein?
Aktuell haben wir das Problem, dass wir als ehemalige IVF-Patienten nun auch ein eingeschränktes Spermiogramm (Morphologie von 4% auf 0,5% gesunken) haben u. daher je nach Spermiogramm am PU-Tag potenzielle Not-ICSI Kandidaten sind.
2a) Wie lautet die aktuelle Regelung, ab wann eine ICSI indiziert ist/beantragt werden kann? Muss man 2 eingeschränkte Spermiogramme vorlegen können? Nach einer neuen Richtlinie seit 2017 soll kein zeitlicher Abstand mehr zwischen den Spermiogrammen nötig sein. Stimmt das?
2b) Stimmt das, dass ein notfallmäßiger Wechsel von IVF auf ICSI am Tag der Punktion unvorteilhaft für den Gesamtverlauf ist und daher weniger erfolgsversprechend als wenn man sich vorher auf ein konkretes Verfahren/Methode geeinigt hätte?
2c) Die Ärztin meinte, es muss ein komplettes Fertilitätsversagen vorliegen. Der 1.Versuch per IVF lief allerdings über unsere alte Krankenkasse. Nun kannte die neue Krankenkasse dieses Kriterium garnicht bzw. meinte, dass die Klinik über die Methode entscheidet und die Krankenkasse sich da quasi nur beteiligt. Kann ich nun bei einem erneut eingeschränkten Spermiogramm die Klinik direkt um einen ICSI-Antrag bitten?
Ich danke Ihnen ganz herzlich. Liebe Grüsse!