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Mutterschaftsgeld

Huhu,

ich versuchs mal hier mit meinem Anliegen. Vielleicht kann mir jemand (brauchbare) Tipps geben :-[?

Kurz ein paar Informationen:

- mein Kind ist am 20.9.15 geboren (davor war ich von meinem Arbeitgeber 1 in   Beschäftigungsverbot)

- ich habe bei AG 1 bis 17.5.18 Elternzeit beantragt
- seit Januar 17 übe ich einen Minijob in der Elternzeit bei Arbeitgeber 2 aus

1. Was wäre, wenn ich jetzt erneut schwanger wäre und wieder vom Arbeitgeber 1  Beschäftigungsverbot bekäme?
2. Was genau müsste ich als nächsten tun? (Elternzeit bei AG1 unterbrechen?)
3. Müsste ich bei Arbeitgeber 2 (gleicher Beruf/Tätigkeit) kündigen oder auch evtl in Beschäftigungsverbot gehen?


Vielen Dank für eure Hilfe

Liebe Grüße 

Sommerkind:KISSING:

Karin M.


15.11.2017 10:18 – Beitrag von der Redaktion bearbeitet.

Bisherige Antworten

Re: Mutterschaftsgeld

Äh ja natürlich auch die Frage:

Bekomme ich Mutterschaftsgeld?

Wenn ja wie viel?

Vom AG1 und AG2%)?

Re: Mutterschaftsgeld

Hallo Karin,

also ich weiß nicht wie es mit Beschäftigungsverbot usw ist, aber ich kann dir evtl. mit dem Mutterschaftsgeld weiterhelfen.

Also wenn du unterbrichst deine Elternzeit vorzeitig bei AG1 zu dem Termin, wenn dein Mutterschutz eintreten würde. Dann würdest du in der Zeit das gleiche Gehalt / gleichen Lohn wie bei deinem ersten Mutterschutz bekommen. Sprich Mutterschaftsgeld Krankenkasse und Arbeitgeberzuschuss. Da deine Beschäftigung bei AG 2 ja nur für die Elternzeit gilt und AG 1 dafür sein Einverständnis gegeben hat, endet die Beschäftigung zu dem Zeitpunkt, an dem AG 1 wieder aktiv wird.

Ob das allerdings für ein Beschäftigungsverbot auch eintritt, kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber sicher bin ich mir ehrlich gesagt nicht.

Aber lass dich doch mal bei ProFamilia oder bei deinem Landratsamt beraten. Evtl. können die dir da weiterhelfen. Ein Anwalt kennt sich da wahrscheinlich am besten aus, wenn du das Geld dafür investieren willst.

Lg

Re: Mutterschaftsgeld

Im Diskussionsforum dürfen keine eigenen Themen eröffnet werden, aber evtl bist du ja schnell genug um es noch vorm Löschen zu lesen:

Das stimmt nicht. Nur wenn du gleich nach der Geburt wieder Ss wirst Und das Kind im 1. Jahr kommt geht die Bezahlung weiter. Im 2. & 3. Jahr bekommst du ja gar kein Geld mehr. Kommt dann ein Kind bekommst du den Mindestbeitrag, 2011 waren es 300,- weiss aber nicht ob das noch aktuell ist

Re: Mutterschaftsgeld

https://www.9monate.de/community/thread/Soziale-Fragen-zu-Schwangerschaft-und-Familie/2-Beschaeftigungsverhaeltnisse-wer-zahlt-Mutterschaftsgeld-?threadId=15082812

Les.mal hier

Was Frechdachs schreibt klingt für.mich nach Basiselterngeld. Da steht dir tatsächlich nicht viel zu wenn du nach einem Jahr nicht wieder arbeiten gehst. Aber Mutterschaftsgeld von der KK bekommst du, ob drr Arbeitgeber seinen Anteil noch draufpackt kommt wohl auf die Branche drauf an.

Re: Mutterschaftsgeld

Echt ist das branchenabhängig? Hätte ich nicht gedacht.

Also bei meinem Vollzeitarbeitgeber wird es so gehandhabt. Ich war damals auch beim Landratsamt und erst im Juni bei ProFamilia und habe mich für den Fall eines zweiten Kindes beraten lassen und die haben das auch so erklärt. Aber die kennen sich mit so Besonderheiten auch eher weniger aus und müssen an anderer Stelle meist nachfragen. Kann dann schon sein, dass sich da der Fehlerteufel einschleicht.

@Sommerkind

Guten Morgen Sommerkind,

ich habe Deinen Beitrag nun in unser Forum "Kinderwunsch" verschoben. Auch wenn er hier nicht ganz passend ist, wirst Du vielleicht noch ein paar Antworten erhalten.

Unser Diskussionsforum ist ein moderiertes Forum und dort werden nur Themen vom 9monate-Team eingestellt, daher werden andere Beiträge in der Regel gelöscht oder in passende Foren verschoben.

Viele Grüße

Victoria

 

Re: @Sommerkind

Huhu,

ok Danke ;-).

 

LG Sommerkind

Re: @Sommerkind

Gerne geschehen. :-)

Viele Grüße

Victoria

Re: Mutterschaftsgeld

Also die Elternzeit für Kind 1 vorzeitig beenden solltest du in jedem Fall (beenden zum Datum des Mutterdchutz beginns...denn dann steht dir wieder das mutterschafzsgeld für den schutzzeitraum zu. Da sich am letzten Entgelt ja nix geändert hat weil in Elternzeit ist die Summe für das Entgelt gleich mit dem entgelt für Kind 1
Ob du für AG2 ein beschäftigungsverbot brauchst hängt ja davon ab wie deine Schwangerschaft verläuft und wie die gefährdungsbeurteilung für deinen arbeitsplatz ausfällt. Wenn es dir gut geht und du keine schweren oder gesundheitsschädlichen Tätigkeiten verübst kannst du ja weiter arbeiten
Gegen die Erlaubnis deines AG1 für den AG2 in der Elternzeit zu arbeiten dürfte auch nichts sprechen diese ist ja wahrscheinlich allgemein gehalten und nicht an einen Zeitraum oder speziell an die Elternzeit von kind1 gebunden und Elternzeit ist ja Elternzeit egal ob es schon eine erneute ist;-), und bis zum Mutterschutz bist du ja weiter in Elternzeit, während dem mutterschutz solltest du ohnehin nicht arbeiten und danach bist du ja wieder in Elternzeit

Re: Mutterschaftsgeld

Elternzeit und Elterngeld sind nicht der gleiche Zeitraum!!!

Du kannst bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen.

Du bekommst aber nur für 10 Monate Elterngeld (Plus 2 Monate Mutterschutzgeld). Auch wenn du dir das Geld in 2 Jahren auszahlen lässt, ist der Bezugszeitraum nur 1 Jahr.

Wirst du so schwanger, dass du direkt wieder in Mutterschutz gehst (also wenn das 1. Kind wenige Monate alt ist!) DANN bekommst du wieder denselben Betrag! Es gilt: Berechnungsgrundlage sind die 12 Monate vor der Geburt.

Ich habe mich genau darüber informiert, weil ich auch 2 Kinder in 3 Jahren bekommen möchte. Und zuerst dachte, ich bekomme nach 2 Jahren wieder so viel. Deswegen arbeite ich nun wieder.

Viele Grüße

Re: Mutterschaftsgeld

Das stimmt, aber bei erneuter Schwangerschaft die erste EZ vorzeitig zu beenden lohnt eigentlich immer. Denn dann steht einem für die mutterschutzfrist eben wieder mutterschaftsgeld zu ( was ja höher ist als das Elterngeld) und man spart Elternzeit die sonst ohne vorzeitige Beendigung in der schutzfrist weiter läuft und die kann man dann wieder an die Elternzeit für das zweite Kind dran hängen;-)

Re: Mutterschaftsgeld

Vielen lieben Dank schonmal für eure Antworten.

Ich bekomme bei AG 2 auf alle Fälle auch Beschäftigungsverbot da es die gleiche Tätigkeit nur auf Minijobbasis ist ;-).

 

Aber mal ne andere Frage:

Hab gerade mal gerechnet: Meine Elternzeit würde genau 9 Wochen VOR dem Entbindungstermin enden!!

1. Also muss ich die Elternzeit garnicht kündigen?

2. Bekäme ja sowieso Berufsverbot? Wie ist das dann?

3. Oder soll ich die  Elternzeit ERST nochmal verlängern? Um sie dann wieder zu beenden?? Das ist ja doof oder? =-O

 

Danke schonmal und LG Sommerkind :KISSING:

Re: Mutterschaftsgeld

:-D dann hat sich dein Problem ja schon gelöst. Was für ein Timing ;-)
Dann würde ich den Arbeitgeber einfach nur zeitig vor Ende der EZ informieren, dass du ihm nach dieser noch nicht wieder zur Verfügung stehen kannst da du durch erneute SS im beschäftigungsverbot bist und dann direkt im mutterschutz und kannst gleich die neue EZ beantragen

Re: Mutterschaftsgeld

Huhu,

mh...ja ok aber kann ich auch VOR dem Ende der Elternzeit diese bei AG 1 kündigen und dann schon früher ins Beschäftigungsverbot gehen?

Sonst bekomm ich ja kein Geld oder? 

 

LG Sommerkind :KISSING:

Re: Mutterschaftsgeld

Jap.. Beschäftigungsverbot ist ja voll bezahlt. Ich würde die Elternzeit kündigen.
Aber inwiefern der Arbeitgeber damit einverstanden sein muss, weiß ich nicht so recht. Echt gutes Timing. :D

Re: Mutterschaftsgeld

Also eigentlich muss der AG bei vorzeitiger Beendigung der beantragten elternzeit zustimmen.
Ich fürchte das er das in diesem Fall nicht tun wird da er dir dann ja volles Entgelt trotz Abwesenheit zahlen muss.

Re: Mutterschaftsgeld

Hi Karin,

wie Becky schon richtig gesagt hat, AG1 muss einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit zustimmen, außer es handelt sich um den Mutterschutz.

Ich würde das genauso machen, wie Becky sagt. Elternzeit auslaufen lassen, dann bist du daheim wegen Beschäftigungsverbot, bekommst aber das volle Gehalt wie vorher, da du ja wieder voller Mitarbeiter bist und dann gehst du in den Mutterschutz. Das wirkt sich dann sogar noch positiv auf das nächste Elterngeld aus. Wenn du die Elternzeit verlängern würdest, wäre es doof, da dann kein Geld fließt und kündigen können sie dich ja in der Schwangerschaft nicht.

Re: Mutterschaftsgeld

Also zusammengefasst :-|:

1. Elternzeit ganz normal auslaufen lassen?

2. Oder vorzeitig beenden?

3. Beschäftigungsverbot bei AG 2 antreten?

4. Bekomm ich dann trotzdem Geld von der KK? (da ja dann die Beschäftigung bei AG 2/ Beschäftigungsverbot wegfällt)

 

Daaanke euch nochmal :KISSING:

Re: Mutterschaftsgeld

Also dein Arbeitsvertrag mit AG2 läuft ja wahrscheinlich nur bis Ende der Elternzeit.

Ich kann nur sagen wie ich meine, dass es richtig ist, aber würde vorsichtshalber aber mal wie gesagt Stellen aufsuchen, die das 100%ig evtl. bestätigen oder korrigieren können.

1. Du bist in einem Arbeitsverhältnis bei AG2 und wirst Berufsverbot bekommen. Also bekommst du den Lohn weiter bis zum Vertragsende. Den Vertrag würde ich auslaufen lassen, da er ja vor dem Mutterschutzbeginn beendet ist.

2. Die Elternzeit läuft 3 Wochen vor Mutterschutzbeginn aus und bist daher zu den Konditionen, die du davor hattest bei AG1 wieder beschäftigt. Soweit ich weiß, bist du ab da wieder ganz normal angestellt, bist aber im BV und unkündbar, weil schwanger. Ich denke das müsste dann ganz normal laufen wie bei dem BV in der ersten Schwangerschaft und danach kommt sowieso der Mutterschutz.

3. Ich wüsste jetzt keinen Grund, warum du kein Geld von der Krankenkasse etc. bekommen solltest, weil du bist in zwei ganz normalen Beschäftigungsverhältnissen. Bis Ende EZ bei AG2 und ab da bei AG1, nur dass du wahrscheinlich bei AG1 mehr verdienst. Ich war noch nie im BV. Es wird aber dann wahrscheinlich so sein, dass diese drei Wochen lang AG1 den Lohn zahlt und danach kommt der Mutterschutz mit Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss. So sieht es in meiner Logikwelt aus. Du kannst aber jederzeit bei deiner Krankenkasse anrufen und da ebenfalls nachfragen. Die werden dir da am besten Auskunft geben können.

4. Die Elternzeit kannst du grundsätzlich nur mit Zustimmung von AG1 vorzeitig beenden. Da aber per Gesetz die Einhaltung der Mutterschutzfristen geregelt ist, kann hierbei die Aussetzung ohne Zustimmung erfolgen, was du ja dann nicht brauchst.

Ich hoffe, ich habe das einigermaßen richtig hinbekommen, lass mich aber gerne korrigieren

Liebe Grüße

Re: Mutterschaftsgeld

Huhu Du,

ah ok, ja klar. Trotzdem vielen Dank dir :KISSING:. So ähnlich hab ich es auch schon von anderen Seiten gehört. Werde aber trotzdem nochmal bei meiner KK nachfragen.

Das Beschäftigunsverhältinis von AG 2 geht ÜBER meine Elternzeit hinaus. Aber das würde ja dann an deiner These auch nichts ändern oder? Wäre sogar besser für mich so :-P.

 

Danke nochmal und LG 

Sommerkind :KISSING:

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