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BV in der Stillzeit

Hey Mädls, da ich ja mitbekommen habe, dass einige von euch auch ein BV bekommen haben, stell ich hier einfach mal die Frage, die mich seit langer Zeit beschäftigt.

Ich weiß, dass man als stillende Mutter die selben Arbeiten nicht machen darf, die auch in der Schwangerschaft untersagt waren. Also kann man ja in der Stillzeit auch ein BV bekommen, dafür muss man natürlich 1. stillen und 2. keine Elternzeit beantragen.

Ist denn jemand unter euch, der das so handhaben möchte? Denn ich hab das vor... Allerdings meinte die Arzthelferin neulich, dass ich dann kommen solle wenn es so weit ist. Das heißt, ich muss mich nach der Geburt ziemlich beeilen mit dem Ausstellen des BV, denn wenn es nicht klappen sollte, dann muss ich noch Elternzeit beantragen und das muss man ja 7 Wochen vor Beginn machen. D.h. in der ersten Woche nach der Geburt erledigen, denn dann endet ja der MuSchu.

Außerdem frag ich mich, wie das dann kontrolliert wird, wann ich abstille. Bin von der Arzthelferin gefragt worden, wie lang ich stillen möchte, aber das weiß ich doch jetzt noch nicht genau.. hab mal mind. 6 Monate bis 1 Jahr gesagt..

Ich mag diesen Organisationsstress gar nicht :/

Bisherige Antworten

Re: BV in der Stillzeit

Okay. Das höre ich jetzt zum 1. Mal , dass man in der Stillzeit ein BV bekommt. Was arbeitest Du denn ?
Wieso möchtest Du eher ein BV statt Elternzeit ?
Wegen Geld ?

Re: BV in der Stillzeit

Ich bin Tiermedizinische Fachangestellte, also in der Behandlung mit den Tieren dabei, Labor, OP, Röntgen - eigentlich dürfte ich nur noch ans Telefon gehen ;)

Ja wenn das klappen würde, dann könnt ich nach dem BV in Elternzeit und dann relativ bald auf Elterngeld plus mit 450 Euro weiter arbeiten ne Zeit lang bis die Monate aufgebraucht sind, dann steig ich wieder wie vor der Schwangerschaft ein. Ansonsten müsste ich Anfangs gleich Basiselterngeld nehmen und dann bleiben mir nicht mehr so viele Monate für Elterngeld plus und somit müsst ich wieder schneller anfangen mehr zu arbeiten und wohin derweil mit dem Kind?

Re: BV in der Stillzeit

Ich höre es auch zum ersten mal, dass man BV in der Stillzeit nimmt aber ich kanns mir gut vorstellen... schließlich gilt das Mutterschutzgesetz für schwangere und stillende Frauen.... von daher wieso sollte es kein BV geben?

Ich kann mir vorstellen, dass man sich mit seinem Chef z.B. auch 4 h Arbeitszeit in Homeoffice einigt, und dann eben über das BV die restlichen 4 h abgedeckt sind.... 

Naja nachdem ich mit meinem BV-Versuch schon jetzt grandios gescheitert bin, lasse ich es sicher nicht auf einen Versuch  ankommen und beantrage brav die Elternzeit! 

Re: BV in der Stillzeit

Meines Wissens ist es so, dass dich der Arbeitgeber zum Stillen freistellen und entsprechende Örtlichkeiten stellen muss wenn du arbeitest! Von einem BV habe ich noch nie gehört-wenn es das gäbe würde niemand mehr ElternZeit/Geld beantragen!

Re: BV in der Stillzeit

Dass man fürs Stillen Auszeit bekommt weiß ich, aber das Kind hat ja mehr Bedürfnisse als nur gestillt zu werden (und die Zeiten dafür sind ja auch zu wenig um voll zu stillen). Außerdem sind in der Praxis keine geeigneten Örtlichkeiten gegeben...

Wie Hoppelhase schon sagt, das MuSchu Gesetz gilt für werdende und stillende Frauen gleichermaßen. Also es ist so möglich, wird nur nicht oft gemacht, weil eben die meisten Frauen in Elternzeit gehen, unkomplizierter als auf gutes Stillen zu hoffen. Wenn wir nicht unser Haus abbezahlen müssten und ich nicht stillen möchte, würd ich mich auch für den leichteren Weg entscheiden..

 

Re: BV in der Stillzeit

Erkundige dich bitte bei jemand, der wirklich Ahnung hat(Rechtsanwalt oder Berufsverband)! Habe eben danach gegoogelt und gelesen, dass 4 Monate nach der Entbindung dein Kündigungsschutz erlischt wenn du im BV bist!
Belastungen durch eine Immobilie haben glaube ich die Meisten von uns...

Klar hat das Baby mehr Bedürfnisse, dafür gibt's ja Elternzeot

Ich sehe nicht, was ein BV in deinem Fall rechtfertigen würde, aus heutiger Sicht. Dein Beruf birgt keine Risiken für dich oder Baby in der Stillzeit und ein individuelles BV gibts bei postnatalen Depressionen, wiederkehrender Mastitis o ä.
Um deim Kind zu betreuen kriegt man Elternzeit und Elterngeld, ab 1 Jahr steht dir dann ein Kitaplatz zu, praktisch teils wohl problematisch.
Ein BV gibt es ja nur dann, wenn du auch arbeiten willst, aber das willst du ja gar nicht, lese ich raus. Und ja ein Kind bringt finanzielle Einbußen mit sich, alles kann Vater Staat nicht ausgleichen, das sollte man sich vorher überlegen.
Viel Erfolg!

Lg aus Schweden

Re: Klar hat das Baby mehr Bedürfnisse, dafür gibt's ja Elternzeit

Wenn ein BV in meinem Beruf nicht gerechtfertigt wäre, hätte ich auch kein BV während der Schwangerschaft bekommen. Ich spreche schon von einem allgemeinen BV und keinem individuellen. Das Thema kam erst auf, weil ich anfangs gleich wieder arbeiten wollte und mein Arbeitgeber meinte, dass er das nicht verantworten kann, da das Mutterschutzgesetz für werdende UND stillende Mütter gleichermaßen gilt.

Ich habe mich jetzt ans Experten Forum gewendet und danke auch allen anderen für ihre Kommentare. :)

LG zurück

 

Re: Klar hat das Baby mehr Bedürfnisse, dafür gibt's ja Elternzeit

Gleich nach der Geburt arbeiten geht auch nicht, da es ja den Mutterschutz gibt und du frühstens 8 Wochen nach der Geburt arbeiten kannst. Vielleicht meinte das dein Arbeitgeber.

Ich glaube nicht, dass es so einfach ein BV in der Stillzeit gibt, sonst würde es kaum jemanden geben, der Elternzeit nimmt. Jeder hätte natürlich lieber 100 Prozent Gehalt.

Ich habe keine Ahnung, wie es in deinen Bereich aussieht. Hast du schon einmal mit deinen FA darüber gesprochen, ob die Gefährdung, die er jetzt in der Schwangerschaft sieht auch für Stillende gilt. Stillende dürfen ja Sachen, die sonst in der Schwangerschaft nicht gingen. Was ist, wenn du 7 Wochen nach der Geburt nicht mehr stillen kannst? Musst du dann doch von heute auf morgen arbeiten? Und wo zieht der FA, der Arbeitgeber oder das Gesetz (kenne die Zuständigkeiten nicht) die Grenze. Es gibt Frauen sie stillen 3 Jahre. Ich glaube nicht, dass es so lange dann ein BV gibt.

Gibt es in deiner Berufsgruppe keinen Berufsverband o.ä. oder ennst Kolleginnen, die ein BV in der Stillzeit hatten. Wenn das bei deinen Beruf möglich ist, werden das doch ganz viele Mütter so gemacht haben.

Re:

Hi!

Die 8 Wochen Mutterschutz sind klar, es ging wirklich um die Zeit danach - das war ziemlich am Anfang, da war ich vll ein wenig naiv, deshalb bin ich ja erst auf den Gedanken gekommen ;) Ich kenne bisher Keine, die in der Stillzeit ein BV hatte, deshalb hoffte ich hier jemanden zu finden.

Jap, genau darum gehts, wenn ich nicht (mehr) stillen kann, wie geh ich vor? Wo die Grenze ist, weiß ich nicht, hab bei der Schwangerschaftsberatung gehört, dass irgendwann (so ca. nach 1-1,5 Jahren) mal jemand daher kommt und beim Arzt nachfragt ob das Stillen noch "sein muss". Ich habs jetzt so ca. 6 Monate bis ein Jahr vor. Mein FA schickt mich wegen BV immer wieder zum Arbeitgeber, der widerrum zum Hausarzt und der hat keine Ahnung.. Ich verlinke mal das Gesetz, es geht vorallem um §4 Abs.4 http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/BJNR000690952.html

Ich kann mich ja mal an die Kammer wenden, das ist ne gute Idee! Meinen Beruf gibts jetzt nicht so oft, daher hab ich mir gedacht die Mädls, die in der Pflege tätig sind haben Erfahrung damit.

Schönes Wochenende noch! :)

Re: Klar hat das Baby mehr Bedürfnisse, dafür gibt's ja Elternzeit

Ein allgemeines BV ist nicht gerechtfertigt, da weder du noch das Baby durch deine Tätigkeit gefährdet ist. In der Schwangerschaft ist das anders, weil man das ungeborene vor z. B. Röntgenstrahlen schützen will.
Kein vernünftiger Arzt wird dir ein BV austellen, wie schon geschrieben würden ja alle Stillenden Mütter sonst ein BV kriegen. Und individuelles BV gibt es auch nur max 6 Monate. Stell dich lieber mal auf Elterngeld ein.

Lg

@Blume

Hallo Blume,

gerne kannst Du auch bei unserer Expertin Frau Schleich im Experten-Talk "Soziale Fragen zu Schwangerschaft und Familie" nachfragen.

Du findest Ihren Expertenrat hier:

https://www.9monate.de/community/forum/Soziale-Fragen-zu-Schwangerschaft-und-Familie?forumId=1950

Viele Grüße

Victoria

 

Re: BV in der Stillzeit

Du kannst ja erstmal Elternzeit beantragen und wenn es mit dem BV klappt kannst Du sie vorzeitig beenden. Wobei ich nicht glaube dass das Stillen alleine ein Grund für ein BV ist. Erstmal müsste geklärt werden ob Dein AG Deinen Arbeitsplatz stillkompatibel gestalten kann.

Re: BV in der Stillzeit

Hallo Blume,

Wie weit ist eigentlich dein Arbeitsplatz entfernt?

Man darf ja durchaus in der Stillzeit geröntgt werden, und beim Röntgen von deinen tierischen Patienten hast du ja sicherlich auch entsprechenden Schutz, sprich bleischürze und Co, da ist Stillen dem generellen Risiko, dem du dich aussetzt nicht größer als in der stillzeit, v.a. Aber fängt die Milch dadurch nicht an zu flourizieren, oder verändert sich so dass dein Baby Schaden tragen würde;-)

Zitat Arzneiverordnung in Schwangerschaft und Stillzeit" Spielmann, Schaefer, 7. Auflage 2006:
"Röntgenuntersuchungen in der Stillzeit erfordern keine Stillpause, unabhängig davon, welches Organ untersucht wird. Dies gilt selbstverständlich auch für die Mammographie.
Einschränkungen gelten lediglich für jodhaltige Kontrastmittel und für die Anwendung radioaktiver Isotope."
Und das gilt fürs selber geröntgt werden, also geht beim Röntgen dabei sein, erst recht.

Wichtig hierbei wäre dann wahrscheinlich der Infektionsschutz und ich gehe davon aus dass man in deinem Beruf doppelt und 3 Fach geimpft ist?
Wenn du jetzt ein Jahr Elternzeit nimmst, kannst du beim wiedereinstieg in dem Job ja trotzdem morgens, nachmittags, abends stillen, aber du schreibst ja dass du erstmal "nur" 6 m - 1 Jahr stillen möchtest. Hm...Ich glaube das wird schwierig, das einzige was ich mir im Moment vorstellen könnte, wäre die Entfernung zur Arbeit, trotzdem müsstest du dann wahrscheinlich jemanden haben bei dem du das Baby lassen kannst und der es dir zum Stillen bringen könnte, zumindest in der Theorie
Sonst würde das Argument ja auch hinfällig werden und du müsstest eh elternzeit nehmen, weil dein Baby betreut werden muss. Weißt du, wie ich meine?

Spannend ist die Frage allemal. Vielleicht magst du uns/ mich auf dem laufenden halten.

Glg

Re: BV in der Stillzeit

Hey, danke für deine Worte! Waren auch sehr lieb geschrieben. :)
Ich bin ja eigentlich auch kein so Mimöschen, aber mein Arbeitgeber geht auf Nr. Sicher (find ich sehr gut!) und im MuSchuGesetz ist es nun mal so geregelt, dass auch stillende Frauen keinen gefährlichen Strahlen ausgesetzt sein dürfen. Auch das Heben von regelmäßig mehr als 5 kg, oder gelegentlich 10 kg ist untersagt. usw. steht ja alles im Paragraphen, den kennen ja eh Viele schon auswendig ;)

Impfen kann man sich gegen Zoonosen nicht, Tollwut wäre die Ausnahme, aber diese Gefahr ist weniger gegeben.

Ich wohne im selben Ort und eine Unterbringung des Säuglings wäre auch möglich. Wobei ich mich schon sehr aufs BV eingestelle und daher meine Planung diesbezüglich nicht abgeschlossen habe.

Eigentlich wollte ich wirklich nur wissen, an WEN ich mich wenden muss wenn man keinen Betriebsarzt hat. Ob, warum und wieso ein BV ist eiiiiiiiiigentlich nicht ausschlaggebend ;) schließlich ist das nicht meine Entscheidung sondern die des AG und/oder Arztes. :)

VlG und noch einen schönen Sonn(en)tag

 

Re: BV in der Stillzeit

Ah okay. Jetzt hab ich es verstanden! War heute morgen scheinbar doch noch zu früh :D...

Das scheint ja eine absolute Grauzone zu sein, insofern dass es eben kaum bekannt ist, oder eben auch weil viele nach der 1 jährigen elternzeit nicht mehr stillen. Also gehst du 8 Wochen in muschu und danach ins bv? Nur noch mal so für müde stillende?

Okay zum eigentlichen Thema: an wen du dich wenden musst, entweder der Arbeitgeber nimmt dich ins Bv oder der Frauenarzt, der verweist dich ja an den Hausarzt, aber das ist falsch, denn der kann dich nicht rausnehmen.

Ich hatte das Problem in der Sws, als Physiotherapeut, viel stehen, viel heben und bei den Behandlungen viel Kraft aufwenden. Beim ersten habe ich keinen muschu gehabt weil kurz vor Examen und Praktika fertig kriegen, das war echt nicht schön. Dieses mal wollte ich es anders genießen, der erste Fa nahm mich nicht raus, Hausarzt, der es gemacht hätte, durfte nicht, die Hebamme schickte mich dann weiter zu einem Fa, der machte es zu dem Zeitpunkt zu dem ich raus wollte und das war im 6. Monat. Aber grundsätzlich kann auch der AG ins bv schicken, das hatte mir eine befreundete Frauenärztin mal erzählt, die meisten wissen es nur nicht oder haben keine Lust sich damit auseinander zu setzen ( so war es bei mir) .

Hast du schon mal pro Familia kontaktiert? Krankenkasse angerufen?

Glg

Re: BV in der Stillzeit

Oh ja, Sonntag morgen sechs Uhr... da war ich kurz wach und entschied mich bei dem Regen kann man ruhig noch schlafen ;) Das hat sich dein Schatz wohl anders gedacht ;)

Ich denke länger als 1 - 1,5 Jahre bekommt man dann auch kein BV, dann braucht das Kind ja nicht unbedingt mehr Muttermilch (natürlich darf man ruhig auch weiter stillen, das ist immer gut!). Aber in dieser Zeit des BV darf man natürlich keine Elternzeit beantragen, sonst bringts einem ja nichts.

Mein AG will mich ja ins BV schicken, aber er selbst kann das nicht, das muss der Betriebsarzt machen, so einen haben wir aber nicht. Und genau da ist das Problem.

An zwei Schwangerschaftsberatungen hab ich mich bereits gewendet, mit dem Verweis, dass der Hausarzt als Betriebsarzt fungiert, wenn der Betrieb keinen hat. Meinem Hausarzt war das aber neu.

Du wurdest ja auch nur von A nach B geschickt... eigentlich ist ein arbeitsplatzbedingtes BV ja wirklich AG Sache! Kompliziert. Ich berichte, wenn ich weiter gekommen bin ;)

 

Re: BV in der Stillzeit

*einschleich*

Hallo Blume,

ich kenne mich tatsächlich etwas aus. Ich hatte ein arbeitsplatzbedingtes Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber und bin im Betriebsrat. Der Betriebsarzt spricht das Verbot nicht aus, sondern der Arbeitgeber. Der Betriebsarzt hat lediglich beratende Funktion. Dein Gehalt bekommt der Arbeitgeber über die U 2 Umlage von der Krankenkasse wieder.
Und es gibt keine Begrenzung für das BV. Es gilt, solange du stillst. Allerdings endet dein Kündigungsschutz 4 Monate nach Geburt. Sollte man vielleicht mit bedenken.
Es gibt auch keine selbstverständliche Nachweispflicht. Dein Arbeitgeber kann ein Attest verlangen, dass dir die Hebamme oder der FA ausstellen kann, was er aber auch selbst bezahlen muss.
Ich bin etwas irritiert von deinem Arbeitgeber. Er darf dich eigentlich nicht einfach ins bv schicken ohne vorher andere Optionen geprüft zu haben. So müsste er zu erst prüfen, ob dein Arbeitsplatz umgestaltet werden kann, sodass keine gefahren mehr bestehen z.b. Eben kein Kontakt zu den Tieren. Der zweite weg wäre die Versetzung z.b. In die Abrechnung und dann erst das bv. Aber dein Problem sollte das nicht sein. Wenn es Schwierigkeiten gibt, dann für deinen Arbeitgeber.

Wie planst du denn dann weiter?

Ich hoffe, dir geholfen zu haben.

Viele liebe Grüße

Francis

*ausschleich*

Jupi endlich Hilfe :)

Wow DANKE! VIELEN VIELEN DANK! Endlich mal jemand der sich auskennt! Bin so dankbar über deine Nachricht!

Man muss sich meinen Arbeitsplatz so vorstellen: Mein Chef und ich, mehr Angestellte gibt es nicht (als Schwangerschaftsvertretung hat er eine Sprechstundenhilfe gefunden, die auch leichtere Arbeiten am Tier und Putzarbeiten verrichten kann). Also ich bin eigentlich für alles zuständig, deshalb kann man den Arbeitsplatz schlecht umgestalten. Büro macht mein Chef selbst, da hab ich keine Ahnung von. Wenn man alle "Gefahrenquellen" beseitigt bleibt nicht mal putzen übrig, denn im Desinfektionsmittel ist Formaldehyd, Abgrenzung zum Tier geht ja auch nicht, das ist ja mein Job ;) Also Arbeitsplatzumgestaltung ist schon die ersten Wochen während der Schwangerschaft unmögich gewesen, weshalb er mir sagte, ich solle mir ein BV holen.

Wenn er mir das BV selbst ausstellen kann, wie sieht dies dann beispielsweise aus? Oder reicht, da es unbegrenzt ist, auch das BV während der SS indem steht "bis auf weiteres Beschäftigungsverbot"?

Meine Pläne für danach: Da möchte ich gerne teilzeit wieder anfangen und Elterngeld plus beziehen.

Danke dir nochmals für deine Hilfe!

Re: Jupi endlich Hilfe :)

Huhu,

gern geschehen :) ja, das klingt nicht danach als könnte man deinen Arbeitsplatz einfach umgestalten. Wie ist denn drin Verhältnis zum Chef? Grundsätzlich bin ich bei so was ja misstrauisch. Ich meine, ich fände es toll, wenn ein Arbeitgeber das muschug so ernst nimmt. Aber gerade in so einem kleinen Betrieb wäre es einfacher, sich gleich jemanden neues zu suchen. In der Elternzeit wärest du nur sehr schwer kündbar. So aber eben nach 4 Monaten.
Wieso hat er dir denn in der ss kein bv ausgesprochen? Der Arzt hätte dir gar keins ausstellen dürfen. Wenn das mal geprüft würde, gibt das Probleme. Aber auch wieder nicht für dich. Was steht denn in deinem bv konkret drin? Heißt der Titel "Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft"? Dann endet es mir Geburt. Eigentlich handelt es sich aber um ein individuelles verbot und jetzt brauchst du ja ein arbeitsplatzbezogenes. Ich weiß nicht, wie das aussehen muss. Mir wurde es nur ausgesprochen. Wieso brauchst du es denn schriftlich? Wenn dein Chef sich nicht sicher ist, kannner auch bei der Gewerbeaufsicht informieren. Das kannst du übrigens auch. Wurde in meinem Fall auch gemacht.

Viele Grüße und einen schönen Abend

Francis

Re: Jupi endlich Hilfe :)

Mein Verhältnis ist sehr gut, eher freundschaftlich, deshalb mach ich mir über den Kündigungsschutz gar keine Sorgen! Er meint, er wüsste was er an mir hätte und findet eben auch keine gut ausgebildete TFA, deshalb möcht ich ja auch gern wieder arbeiten um ihm wieder zu helfen :)

Das Gewerbeaufsichtsamt war ja total überfragt und auch sehr unfreundlich, die gehen ja irgendwie grundsätzlich von einem großen Betrieb aus, wo man einen Betriebsrat und -arzt und Kollegen hat.. und denken, dass mein Job nur daraus besteht freundlich zu lächeln.. Aber dank deiner Hilfe kenn ich mich jetzt wirklich viel besser aus und versteh das ganze Chaos jetzt auch endlich mal ;)

Ich hab das Gefühl schon viel zu viel verraten zu haben, zwar bekomm dann ich keinen Ärger aber mein Arzt oder mein Chef.. deshalb bin ich jetzt lieber still was mich persönlich angeht^^

Ich denke, der Arbeitgeber braucht es schriftlich für die U2 Umlage - sonst könnte ja jeder AG einfach so seine Angestellte ins BV schicken und bekommt das Geld zurück oder? In meinem BV steht nichts von Ss, sondern eben nur "es besteht bis auf weiteres Beschäftigungsverbot".

 

Re: Jupi endlich Hilfe :)

Tut mir leid. Ich wollte jetzt keine Panik verbreiten. Es gibt halt hin und wieder Stichproben. Hat mir mein Frauenarzt und die Gewerbeaufsicht erzählt.

Dein Chef muss die Gewerbeaufsicht über dein stillen und das bv informieren. Bei uns gibt es online einen Vordruck auf der entsprechenden Homepage. Ansonsten muss da der Umfang deiner Tätigkeit rein, was genau du machst und welche Arbeiten nicht mehr verrichtet werden können - also welche Vorschriften nicht eingehalten werden können, so z.b. Kontakt zu infektiösen Material und dann würde ich eben dazu schreiben, dass eine Umgestaltung oder Versetzung nicht möglich ist. Außerdem muss er dein Gehalt ja bei deiner Krankenkasse zurück fordern. Also vielleicht ruft ihr da mal an und fragt, was sie für den Antrag brauchen? Ich weiß leider nicht, wie das bv vom Arbeitgeber schriftlich aussehen muss oder ob die kkv das überhaupt sehen will oder ob sie nicht auch einfach ein Formular haben.

Freut mich sehr, dass du so einen tollen Chef hast. Das gibt's wirklich selten. Und wenn dir dein Job auch noch Spaß macht, ist ja alles supi.

Bis bald und viel Erfolg

Francis

Re: Jupi endlich Hilfe :)

Oh danke dir, für deine ausführliche Antwort! Alles ganz anders als ich dachte, aber ich verstehs endlich :)

Panik hast du keine gemacht, is halt so wie es ist...

Perfekt, dass du dich so gut auskennst!!!

Wünsch dir noch eine schöne Woche =)

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