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Neuerungen beim MuSchG

Für alle (in D), die es noch nicht wussten: Das ändert sich 2018 beim Mutterschutzgesetz...
http://m.spiegel.de/karriere/a-1179742.html
Bisherige Antworten

Re: Neuerungen beim MuSchG

Das ist zwar keine Änderung, aber ich frage mich schon seit einiger Zeit wie das mit dem Urlaub ist in dem Jahr, in dem man in Mutterschutz ist. Bleibt es bei der Anzahl von Urlaubstagen oder wird der Jahresurlaub anteilsmäßig reduziert im Verhältnis zu der Zeit im Mutterschutz? Ich gehe erstmal davon aus, dass es in Deutschland und Frankreich zumindest ähnlich gehandhabt wird. Weiß das jemand von Euch zufällig?

Re: Neuerungen beim MuSchG

Das weiß ich im Moment nicht, aber ich bin mir sicher, dass es im Mutterschutzgesetz steht. Das gibt es bestimmt online und vielleicht kann man sogar nach "Urlaub" drin suchen...

Re: Neuerungen beim MuSchG

Hab es schon gefunden! Damit es keinen Copyright-Ärger gibt, formuliere ich den Text kurz um: Urlaubsansprüche entstehen auch im MuSchu und im BV, daher darf der Urlaub deswegen nicht gekürzt werden.

Re: Neuerungen beim MuSchG

Oh super, danke dass Du es heraus gefunden hast. Sicherlich in Frankreich nicht anders :-)

Re: Neuerungen beim MuSchG

Du kannst ja den entsprechenden Gesetzestext suchen - ich gehe mal davon aus, dass du französisch kannst. Manchmal gibt es schon Unterschiede, siehe meine Toxo-Info im anderen Thread...

Re: Neuerungen beim MuSchG

Du hast Recht - das kann ich in der Tat mal fix machen :-)
...
Ja, das ist in Frankreich genauso, der Mutterschutz zählt als effektive Arbeitszeit und erlaubt es Urlaubstage anzusammeln. Hätte mich auch gewundert, wenn nicht, schließlich ist den Franzosen ihr Urlaub heilig.
Damit weiß ich aber noch weniger als so schon, wie ich den ganzen Urlaub unterbringen soll... :-D
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