Suchen Menü

Vatermonat bei Kündigung

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Anliegen bzgl. meines zweiten Vatermonats. Unser zweites Kind wurde am 26.05. geboren und ich habe ab diesem Zeitpunkt meinen ersten Monat Elternzeit in Teilzeit (20 Std) genommen. Die Elterngeldstelle hat den zweiten Monat mal für den 12. LM gelegt, auch wenn dies noch nicht fest geplant war, bzw. auch beim Arbeitgeber noch ungeplant ist. Nun werde ich zum 01.10. den Arbeitgeber wechseln und möchte natürlich noch vorher den zweiten Monat nehmen, um meinen neuen Arbeitgeber nicht damit zu "belasten". Ich habe nun mal für den Zeitraum vom 26.08. bis zum 25.09. bei meinem aktuellen AG angefragt, aber eine Absage aufgrund betrieblicher Situation erhalten. Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Monatsende und wäre somit Mitte August fällig.
Meine Berechnung würde sagen, dass ich in der Woche vom 23.06. bis 30.06. meinem Arbeitgeber über die Elternzeit ab 26.08. informieren muss. Da er sie bereits abgelehnt hat, werden sicherlich Fragen gestellt, warum ich nun hier auf Konfrontationskurs gehe, da ein sehr harmonisches Arbeitsverhältnis herrscht. Da ich meiner Erachtung ab dem 23.06. im Kündigungsschutz stehe, kann ich ja prinzipiell auch sagen, dass ich das Unternehmen verlasse und dennoch meine offizielle Kündigung erst Mitte August abgeben. Bzw. auch sofort mit Vermerk Kündigung zum 30.09.
Bzgl. der Änderung des zweiten Monats benötige ich ja nur eine Absegnung von der Eltergeldstelle und nicht vom AG, oder?
Da der 23.06. bereits übermorgen ist, bin ich hier gerade wirklich etwas hippelig.

Danke für eine Antwort.

Bisherige Antworten

@PeterBond

Hallo PeterBond,

Herzlich willkommen bei 9monate.

Da ich gerade Deine Frage gesehen habe, möchte ich Dich auf unseren Experten-Talk "Soziale Fragen zu Schwangerschaft und Familie" aufmerksam machen.

Gerne kannst Du Deine Frage dort auch noch einmal an unsere Expertin stellen.

Viele Grüße

Victoria

Re: Vatermonat bei Kündigung

Elternzeit muss nur angemeldet werden, nicht beantragt, daher kann der AG auch nicht so einfach absagen.
Die Beweislast liegt beim AG dass es nicht geht.
Ich würde einfach den Monat anmelden und gut is. Die Elterngeldstelle muss da auch nix genehmigen.
Schau mal im Netz nach dem Bürgertelefon des Familienministeriums, die sind bestens informiert und helfen gut weiter!
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen