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Patientenverfügung

Hallo allerseits,

hat hier zufällig jemand eine Ahnung, was man bei einer Patientenverfügung beachten muss?

Da mein Freund und ich nicht verheiratet sind, dürfte er im Notfall (z.B. Verlust meines Bewusstseins o.ä.) keine Entscheidungen für mich treffen. Das würde ich gerne durch eine Patientenverfügung ändern (auch wenn ich nicht glaube, dass sie zum Einsatz kommt, aber ich würde mich damit sicherer und beruhigter fühlen). Weiß jemand, was man da beachten muss, damit eine solche Verfügung im Ernstfall von den Ärzten auch wirklich akzeptiert wird?

Meine Mutter meinte handschriftlich verfassen mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -Ort. Und man soll reinschreiben, dass man zum Verfassungszeitpunkt im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte ist. Fehlt noch was?

Achja und wie wäre es mit dem Baby, falls ich die Geburt nicht überleben sollte (bin nicht so pessimistisch, versteht mich da nicht falsch, ich möchte nur alle Eventualitäten vorher abgeklärt haben, auch wenn sie noch so unwahrscheinlich sein mögen)? Mein Freund hat beim Jugendamt die Vaterschaft anerkannt und wir haben ein gemeinsames Sorgerecht. Somit ist doch eigentlich alles geklärt, oder? Im Notfall würde er das Kind bekommen?! Oder sollte ich das auch nochmal schriftlich irgendwo festhalten?

Vielen Dank schonmal und Viele Grüße!

catfish

Bisherige Antworten

Re: Patientenverfügung

,,,einschleich....

Um es 100 %tig zu machen, muss es notariell beglaubigt sein.

Wer für deine Baby sorgen soll, während du es nicht kannst (Koma ectr....), kann man in einer Sorgerechtsverfügung festschreiben. Da kannst du nicht nur deinen Freund, sondern auch einen 2., 3., 4. u.s.w. verfügen, sollte einer nach dem andern ausfallen. Ob das mit der Vaterschaftsanerkennung schon reicht, weiß ich nicht, dürfte bei gemeinsamen Sorgerecht schon so sein.

Wir haben das vor einiger Zeit alles von einer Gesellschaft bombenfest beglaubigen lassen. Vorher hat unser Versicherungsmensch das mit uns haargenau durchgenommen und festgeschrieben. Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung, Patientenverfügung und *grübel*, da war noch ein 4. dabei.

Wir haben Karten an unseren Schlüsselanhängern und in den Geldbörsen mit dem Kontakt. Falls uns was passiert, kann z. B. ein KH sofort da anrufen (24 Std.-Service) und bekommt erst unsere Dokumente gefaxt und dann im Original zugeschickt. Bei Änderungen z. B. von Gesetz wegen werden wir informiert, um unsere Vollmachten und Verfügungen anpassen zu lassen.

 

Re: Patientenverfügung

Hallo Jojo,

Ich möchte Ihre Euphorie nicht bremsen, aber für Versicherungsmakler, Rechtsanwälte und Notare ist die Patientenverfügung in vielen Fällen nur ein lukratives Zusatzgeschäft bzw. Einstiegsgeschäft. Solche Patientenverfügungen sind in der Regel das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.

Um eine brauchbare Patientenverfügung zu erstellen ist es notwendig in einem Beratungsgespräch mit der oder den Personen, die einmal Ihren Patientenwillen durchsetzen sollen, zu führen. Das Problem im Bedarfsfall ist in erster Linie nicht die Patientenverfügung, sondern die Person, die in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen muss.

Solange man gesund ist und keine Entscheidungen getroffen werden müssen, spricht es sich leicht darüber. Wenn es aber darum geht zu entscheiden, ob eine Therapie eingestellt werden soll und diese Person letztendlich stirbt, schaut die ganze Sache anders aus. Die emotionale Nähe ist hierbei ein großes Problem.

Des Weiteren können Sie keine Patientenverfügung erstellen, ohne Ihre eigenen Wertvorstellungen zu erörtern. Wenn Sie diese Grundlagen haben, kann daraus eine Patientenverfügung erstellt werden.

Sie müssen die Abläufe bei bestimmten medizinischen Behandlungen wissen und verstehen, damit Sie sagen können das möchte ich in der oder in der anderen Situation haben, oder das möchte ich nicht haben.

Es reicht leider nicht aus, einfach ein paar Kreuzchen zu machen oder einen Standardtext wie „ich lehne eine künstliche Ernährung durch Ernährungssonde oder PEG ab“ zu verwenden. Bei einer Patientenverfügung bedarf es nicht einem formjuristischen Text, sondern medizinischem Sachverständnis.

Sollte Ihre Patientenverfügung oben genannte Lücken aufweisen, sollten Sie diese noch einmal überprüfen oder neu erstellen lassen.

Einen weiteren Beitrag zu diesem Thema finden Sie unter:

http://www.aerzteblatt.de/archiv/149204/Umgang-mit-Patientenverfuegungen-Probleme-durch-pauschale-Formulierungen

MfG

Ottmar Kummerer

Re: Patientenverfügung

Ich danke für Ihren Sicherheitshinweis und weiß vollkommen, was sie meinen.

Unser "Makler" ist wirklich kein dahergelaufener Halodrie, nach einigen schlechten Erfahrungen wurde er uns von unserem Steuerberater empfohlen (Steuerberater ist ein Bekannter von uns und er ist selber seit Jahren bei diesem "Makler") und da ich inzwischen selber ein bisschen "eingelesen" bin, kann ich sagen, dass Hand und Fuß hat, was er macht. Er ist ständig auf Fortbildungen und prüft neue Angebot auf Herz und Nieren und wenn ihm was nicht für seine Kunden gefällt, schmeißt er es aus seinem Angebot.

Ich mag für die Firma jetzt keinen Link schicken wegen der Werbungssache, aber diese "Firma" besteht aus bzw. beteiligt Juristen, Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Pflegepersonal, Krankenschwestern, Rettungssanitäter u.s.w. Jedesmal, wenn jemand aus diesem Gremium einen Fall aus der Praxis auf den Tisch bekommt, der noch nicht durch ihre Fragen abgedeckt ist, oder einen gesetzlich schwammigen Hintergrund hat, wird das angepaßt und für alle bisherigen Kunden zur Änderung zur Verfügung gestellt.

Unser "Makler" hat eine exakte Ausbildung erhalten, um die Gesundheitsfragen mit uns Erläutern zu können und bei einigem haben wir gestaunt, weil wir es auf den ersten Blick tatsächlich anders verstanden hätten. Pro Person haben wir über 2 Std. gebraucht, um die ganzen Sachverhalte zu klären und dabei hatten wir den Fragebogen schon Tage vorher erhalten, um uns schon mal Gedanken darüber machen zu können.

Alleine schon die Arbeitszeit, die er und die "Firma" in dieses Projekt gesteckt haben rechtfertigen die wirklich angemessenen Kosten dafür. Und es ist kein Vergleich zu dem läppischen Formular, das man im Landratsamt bekommt, welches in unserem Landkreis noch nicht mal die akutellen Gesetzesänderungen enthält.

Re: Patientenverfügung

Hallo catfish,

das mit der Vaterschaft und dem Sorgerecht haben wir aus dem selben Grund auch schon gemacht. Das reicht im Notfall aus, damit er das Baby bekommt. 

Bzgl. der Patientenverfügung benötigst du einen Zeugen, der mit unterschreibt das du voll auf der Höhe bist und das freiwillig unterschrieben hast. Das sollte dann meiner Meinung nach auch ausreichen. 

Liebe Grüße 

Re: Patientenverfügung

Hallo Catfish,

schön dass Sie sich mit dem Thema Patientenvorsorge beschäftigen.

Wenn Sie möchten, dass Ihr Freund für Sie Entscheidungen treffen kann, wenn Sie selber nicht mehr dazu in der Lage sind, sollten Sie keine Patientenverfügung erstellen, sondern eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Wenn Sie Kinder haben, ist außerdem eine Sorgerechtsverfügung unerlässlich.

Eine Patientenverfügung sollten Sie erstellen, wenn Sie medizinisch nichts dem Zufall überlassen möchten. Achten Sie bitte darauf, dass Sie keine "Ankreuzformulare" aus dem Internet oder Formulare aus Zeitschriften verwenden.

Um eine Patientenverfügung zu erstellen, ist eine ausgiebige Beratung mit medizinischem Hintergrundwissen unumgänglich. Eine notarielle Beglaubigung ist hierfür nicht nötig.

Eine notarielle Beglaubigung ist ausschließlich für eine Vorsorgevollmacht vonnöten, und zwar nur, wenn Sie über Immobilien oder größeres Vermögen verfügen, bzw. Kredit- oder Devisengeschäfte tätigen.

 

Alles Gute

Ottmar Kummerer

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