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Streichen in der Ss 17.ssw

Hallo liebes Experten Team, wir haben heute die Wohnung gestrichen chen (extra alles öko und so). Jetz lese ich aber horror storys von wegen streichen in der Ss gefährlich, wegen dem  Streckenw während des streichen. Muss ich mir da jetz sorgen mache.? Danke für die Info

LG 

Bisherige Antworten
Experte-Warm
Experte-Warm | 20.09.2019, 13:50 Uhr
11774 Beiträge seit 03.11.2011

Re: Streichen in der Ss 17.ssw

Hallo, die Frage war aber schon beantwortet!?  Sonst  melden Sie sich bitte wieder Liebe Grüße PD Dr.Warm

Re: Streichen in der Ss 17.ssw

Lieber Herr Dr.Warm,

die Userin hat die Frage nur hier im Experten-Talk eingestellt, daher ist sie noch nicht beantwortet. Es wäre lieb, wenn Sie der Userin noch antworten würden.

Lieben Dank und Grüße

Victoria

Expertin-Grüne
Expertin-Grüne | 20.09.2019, 17:03 Uhr
Registriert seit 03.11.2011

Re: Streichen in der Ss 17.ssw

Hallo Guckmalwerdaspricht,

wegen des Streckens beim Streichen brauchen Sie sich in der 17 SSW nicht zu sorgen, wenn das nicht zu Beschwerden geführt hat. Nach dem Streichen ist es wichtig, besonders gut zu lüften und wenn möglich, nicht sofort im frisch gestrichenen Raum zu übernachten.

siehe auch (S.24):

https://mobil.bfr.bund.de/cm/350/start_ins_leben.pdf

viele Grüße
Dr. Grüne

Re: Streichen in der Ss 17.ssw

Vielen Dank. Wir übernachten heute nicht in dieser Wohnung :) welche Art Beschwerden sind gemeint, da ich ziemlich lang auf den Beinen war, hab ich Rücken schmerzen.. 

Expertin-Grüne
Expertin-Grüne | 21.09.2019, 08:41 Uhr
Registriert seit 03.11.2011

Re: Streichen in der Ss 17.ssw

Hallo Guckmalwerdaspricht,

in der Schwangerschaft wären eher Beschwerden wirklich im Bereich der Gebärmutter, also in der 17. SSW noch im Unterleib, gemeint. Der Bauch selbst sollte nicht schmerzen oder hart werden. Und Blutungen sollten natürlich nicht auftreten.

Im Mutterschutzgesetz ist u.a. festgelegt, dass in der beruflichen Tätigkeit Arbeiten mit ständigem Beugen, Bücken oder  Überstrecken, dem regelmäßigen Heben von Lasten mit mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich mehr als zehn Kilogramm Gewicht nicht zulässig sind.
Daran kann man sich auch im Privatleben orientieren.

siehe:

https://www.9monate.de/leben-familie/familienleben-beruf/mutterschutzgesetz-das-sollten-schwangere-wissen-id94510.html

viele Grüße
Dr. Grüne

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