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Mutterschutzgesetz

Hallo Frau Dr. Grüne,

Ich habe eine Frage bezüglich meines Berufs.

Ich bin aktuell in der 17+2 Ssw.

Ich arbeite in einem großen Betrieb.

Nachdem ich nach meinem Urlaub verkündet hatte,dass ich schwanger bin,was vor 2 Wochen war,haben sie erstmal keinen Schonplatz für mich gehabt und mussten mich eine Woche zu Hause lassen. Durch diese Coronaauflagen dürfen in dem Schonplatz,wo ich normalerweise hingekommen wäre nur eine Schwangere sein und der ist schon besetzt.

Jedenfalls haben sie dort vermutlich krampfhaft versucht einen anderen Platz zur Verfügung zu stellen.

Aus Datenschutz Gründen will ich den Platz nur beschreiben und kann ihn nicht direkt benennen.

Mir wurde am Telefon gesagt das wären Excel Arbeiten am Computer. Dort angekommen wurde mir gesagt dass ich auch Material im Lager zählen soll,was ja an sich nicht schlimm wäre.

Aber ich bin über die Zustände dort geschockt ehrlich gesagt. Das Büro ist zunächst einmal in einer großen Halle und das Lager auch .

Dort finden unter anderem Bauarbeiten statt,Schweißarbeiten werden dort auch durchgeführt und die Maschinen haben natürlich auch eine hohe Lautstärke.

Es stinkt überall in dieser Halle nach diesen Schweißarbeiten. Mir wird schlecht davon.

Es fahren viele Staplerfahrer rum.Man muss an jeder Abbiegung aufpassen.

Ich habe mit meiner Frauenärztin darüber geredet und sie stimmte mir zu,dass dies nicht in Ordnung sei.Aber ein Berufsverbot könnte sie mir nicht erteilen,weil sie den Arbeitsplatz nicht bewerten könnte.

Davor hatten sie auch eine Schwangere dort,die jetzt aber auch Beschäftigungsverbot erhalten hat,die Gründe kenne ich aber nicht.

Ich habe erstmal versucht mit den Leuten zu reden,die diese Stelle vermittelt haben.Die übrigens nur im Büro arbeiten und keine Ahnung haben,wie es vor Ort aussieht.

Sie waren extrem uneinsichtig und meinten diese Stelle wäre geeignet,es hätte auch eine andere Schwangere gemacht. 

Sie haben mir lediglich ein Gespräch mit dem Betriebsarzt angeboten und das nur telefonisch. Er würde mir erzählen was ich darf und nicht.Und arbeiten soll ich dann auch erstmal weiter als hätte es meine Beschwerde nie gegeben.

Als ich sagte das es dort stinkt,es laut ist und die Staplerfahrer eine Gefahrenquelle darstellten, antwortete sie auf diese Sachen .

Sie sagte,wir sind nun mal in der Produktion,dort wo ich bin stinkt es nun mal nach den Schweißarbeiten und im Lack z.B. würde es nach Lack stinken!

Zum Lärm hat sie gar nichts gesagt und zu den Staplerfahrern,dass ich eine mündige Person bin und selber auf mich achten könnte.

Es geht doch aber nicht darum,sondern dass es vom Gesetz nicht sein darf oder?

Jedenfalls weiß ich nicht weiter.

Ich habe schon einmal eine Fehlgeburt gehabt, zwar sehr viel zeitiger, aber ich nehme das alles sehr genau.  Und ich komme mit diesem Gestank auch wirklich nicht klar. Aber auf Arbeit sind sie uneinsichtig.

Ich musste deswegen auch schön öfters zu Hause weinen und geträumt habe ich auch schon von der Arbeit.Ich habe einfach Angst um mein Baby. Und die Gesundheit des Kindes ist mir das Wichtigste.

Wenn ich könnte ,dann würde ich ja arbeiten,aber doch nicht um jeden Preis und unter diesen Umständen!

Ich war sonst nie wirklich krank auf Arbeit und jetzt bin ich schwanger und die stellen sich so quer.

Die Frauenärztin war nur der Meinung, ich solle ein Gewerbeaufsichtsamt beauftragen.(glaube so nannte sich das)

Aber ich kann sowas doch nicht meinem Arbeitgeber auf den Hals hetzen!

Das ist wirklich eine blöde Lage für mich und ich weiß nicht so richtig weiter.Bin sehr verzweifelt.

Tut mir wirklich Leid für diesen langen Text.

Aber hätten sie vielleicht noch einen Rat für mich?

Viele Grüße

Bisherige Antworten
Expertin-Grüne
Expertin-Grüne | 25.09.2020, 06:57 Uhr
Registriert seit 03.11.2011

Re: Mutterschutzgesetz

Hallo

richtig, die Gewerbeaufsicht ist zuständig und wenn vorhanden der Betriebsarzt. Es ist eine arbeitsmedizinische Bewertung des Arbeitsplatzes erforderlich. Sie hetzten dem Arbeitgeber damit niemanden auf den Hals, da Ihre Schwangerschaft dort ohnehin gemeldet werden muss. Es geht um "Arbeitsschutz von besonderen Zielgruppen" - hier eben eine Schwangere.
Über diesen Weg wird man eine Lösung finden.

viele Grüße
Dr. Grüne

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