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nun habt ihr mich verunsichert;-)

Hallo,
eine Bekannte hat mich gefragt, ob ich ihre Tochter (17 Monate) drei Tage die Woche betreuen könnte.
Ich habe keinerlei Ausbildung zur Tagesmutter oder ähnlichem, bin zur Zeit in der Elternzeit mit meinem Sohn (15 Monate).
Nun lese ich hier immer wieder, das ich Kurse oder Ausbildungen brauche oder haben sollte. Kann oder besser darf ich die Kleine nun nicht betreuen oder was ist wenn ich es doch tue?? Drei Tage sind ja nunmal mehr als die hier genannten 15 Stunden pro Woche. Und wieviel nimmt denn eine Tagesmutter, denn ich würde auch ungern den "Satz" zerstören, indem man die Betreuung verbilligt anbietet.
Viele Fragen und ich hoffe ihr könnt mir helfen;-)
Danke und VLG Jessy mit Sean
Bisherige Antworten

Re: nun habt ihr mich verunsichert;-)

Hallo,
bei uns in Bayern zahlt man zwischen 5-6 EUR / Std. ohne Essen und Getränke. Das ist aber von Region zu Region etwas unterschiedlich. Ich kenne viele die keine Ausbildung oder ähnliches haben und trotzdem Kinder aufnehmen. Ich würde soll einer Frau mein Kind nur anvertrauen wenn ich Sie kennen würde oder Sie hat schon mehrere Jahre Berufserfahrung. Ich kann nur mit einem Aupair mitreden. Wir hatten 3 Jahre lang ein Mädchen und das war nicht so schlecht. Liebe Grüße
dany

Re: nun habt ihr mich verunsichert;-)

Hallo Jessy,
es gibt seit letztem Oktober wohl neue Regelungen:
Pflegeerlaubnis
Mit dem 1. Oktober 2005 ist ein neues Bundesgesetz in Kraft getreten. Danach benötigt jede Tagespflegeperson vom örtlich zuständigen Jugendamt eine Erlaubnis, wenn sie während des Tages ein oder mehrere Kinder
? mehr als 15 Stunden wöchentlich
? gegen Entgelt und
? länger als 3 Monate
im eigenen Haushalt betreut und erzieht (§ 43 Abs. 1 SGB VIII).
Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis sind
? Beratungsgespräch
? mindestens 4 Kursabende zur Kindertagespflege
? ein Hausbesuch
? ein Führungszeugnis
? ein ärztliches Attest (?Unbedenklichkeitsbescheinigung?)
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege befugt die Tagespflegeperson zur Betreuung und Erziehung von bis zu 5 fremden Kindern. Sie ist auf die Dauer von fünf Jahren befristet, auch wenn die Tageskinder in dieser Zeitspanne wechseln. Sobald uns die nötigen Formulare vom Jugendamt vorliegen, senden wir Ihnen diese zu, damit Sie die Pflegeerlaubnis beantragen können.
Pflicht-Unfallversicherung für Tagesmütter
Vor Kurzem wurde entschieden, dass Kindertagespflegepersonen, die im eigenen Haushalt Kinder betreuen, sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege anmelden müssen. Damit ist auch eine Versicherung verbunden: Sie trägt Kosten, die Ihnen durch Unfälle während der Ausübung der Tagespflegetätigkeit entstehen. Der Jahresbeitrag wird für ein Jahr immer im Nachhinein errechnet und bezahlt (für das Jahr 2004 betrug er 79,38 Euro und wurde zu Beginn 2005 fällig). Beiträge können auch bis zu 4 Jahren rückwirkend eingefordert werden.
Die formlose schriftliche Anmeldung senden Sie bitte an folgende Adresse:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
BGW Hauptverwaltung
Pappelallee 35 / 37
22089 Hamburg
Dabei geben Sie an:
1. Ihre Tätigkeit als Tagesmutter im eigenen Haushalt
2. Ihren Namen mit Geburtsdatum
3. Adresse und Telefonnummer
4. Betreuungsbeginn
Inwiefern die Voraussetzungen für die Pflegeerlaubnis alle zutreffen müssen, damit man eine beantragen muss oder ob es reicht, wenn eine davon erfüllt ist, um die Erlaubnis haben zu müssen, weiß ich leider nicht.
LG
Miss Pink

Ergänzung

Hier in Hessen müssen ALLE diese Voraussetzungen erfüllt sein.
LG Uta

Re: nun habt ihr mich verunsichert;-)

Hmmm, ich habe nix dergleichen. Aber Kinder vom Jugendamt, und das sogar mit pädagogischem Auftrag. LG Nicole

Re: nun habt ihr mich verunsichert;-)

Hallo,
bei uns ist es so, dass die Tagesmütter, die dem Jugendamt bereits bekannt sind, angeschrieben werden und einen Bogen ausfüllen müssen sowie ein Führungszeugnis einreichen müssen. Dann wird die Pflegeerlaubnis ohne weiteren Hausbesuch erteilt. Allerdings arbeiten viele Jugendämter noch an der Umsetzung. Daher kann es noch dauern...
LG Tanja

Meine Daten treffen für BaWü (Stuttgart) zu. LG ->

Re: nun habt ihr mich verunsichert;-)

Hallo Jessy,
das mit den 15 Stunden die Woche gilt für Hessen. Ich habe keine Ahnung, wie das in anderen Bundesländern ist. Es ist halt einfach ein Risiko, schwarz zu arbeiten. Denn auch als Tagesmutter ist man nun mal steuerpflichtig und wenn Dich jemand wegen Schwarzarbeit anzeigt, was immer passieren kann, dann bist Du dran. Daher finde ich die Genehmigung vom Jugendamt schon wichtig.
LG Uta

Re: nun habt ihr mich verunsichert;-)

Zumal man ja eh fast keine Steuern zahlen muß! Ich zumindest nicht und beim Finanzamt liegt jede Stunde nachgewiesen. Ich würde auch kein Risiko eingehen. Ausserdem gibt es so den Eltern die Möglichkeit die Betreuungskosten abzusetzen. LG Nicole

Re: nun habt ihr mich verunsichert;-)

Und das wird besonders ab 2006 wichtig, da die Absetzungsmöglichkeit ab 2006 noch bedeutend zugenommen haben. Ich würde mein Kind nicht mehr in Betreuung geben, wenn ich die Kosten nicht bestätigt bekomme.
LG
Petra

Re: nun habt ihr mich verunsichert;-)

Hallo Jessy,
manchmal gilt man als "mitgebrachte" TaMu (weil sie keine übers Jugendamt vermittelt bekommen, sondern direkt mit einer eigenen kommen) Ausnahmeregelungen. Solange du nur ein Kind betreust, handhaben das die meisten Städte lockerer. Es ist ja auch ein Unterschied, wenn du es quasi als Nachbarschaftshilfe machst, oder hauptberuflich und 5 Kinder betreust. Du kannst einfach beim Jugendamt (in einer größeren Stadt beim Tagespflegebüro) anrufen und dich beraten lassen. Aber schon alleine, wegen der Unfallversicherung würde ich mich anmelden.
Du unterschreibst meisten, dass du dich verpflichtest Fortbildungen zu besuchen und die sind gar nicht schlecht und oft auch mit Kinderbetreuung. Bei den meisten konnte ich mehr für mich und meine Kinder etwas lernen und weniger für die Tageskidds.
Wenn du Fragen hast, melde dich!
LG
Tinka mit Lukas 3,5 und Kilian 15 Mon. + 2 Tageskinder
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