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Zwei Fragen an die Tamü's hier!

Hallo zusammen,
ich wäre um einige Infos der anwesenden Tagesmütter sehr dankbar! Meine Tochter ist nun 2 1/4 und soll ab Sommer zu einer Tagesmutter gehen. Nun bin ich (alleinerziehend) auf der Suche und so am Rumschauen, was es so alles für Angebote gibt. Dazu habe ich nun ein paar Fragen:
1. Eine Tamu, bei der ich heute war, würde mir sehr gefallen und es schien mir, als sei sie für unsere Bedürfnisse "wie geschaffen". Sie hat mir einen Vetrag ausgehändigt, sie arbeitet mit einem örtlichen Tageselternverein zusammen. Da scheint es so üblich zu sein, dass die Tagesmütter auch bezahlten Urlaub haben, dass auch an Feiertagen und bei Krankheit des Kindes UND auch der Tagesmutter bezahlt werden muss. Das finde ich ein wenig seltsam, muss ich gestehen...ich arbeite auch freiberuflich (wie ja die TM auch), und wenn ich Therapiestunden ausfallen lassen muss, weil ich krank bin, oder auch das Kind krank ist, das den Termin hat, dann hab ich Pech gehabt...kurzum: Geld gibt es nur für tatsächlich geleistete Stunden, was ich auch gerecht finde. Kann es tatsächlich so Usus sein, dass ich Betreuungsstunden bezahle, die nicht geleistet wurden???
2. Kennt jemand die Einkommensgrenze für Förderung über das Jugendamt in BW? Wenn ich die wüsste, könnte ich mir ja die Antragsstory sparen, falls ich eh drüber liege.
Vielen Dank für eure Antworten!
LG, Nicole
Bisherige Antworten

Re: Zwei Fragen an die Tamü`s hier!

Ich weiß nicht wie es Usus ist, aber mir fällt folgendes dazu ein.
Die Tamu steht arbeitsbereit da, wenn Dein Kind krank wird. Sie kann nicht kurzfristig anderweitig arbeiten oder ihren Tag anders planen, daher finde ich das durchaus in Ordnung.
Wenn die Tamu krank ist, dann ist das Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, was in Deutschland allen Arbeitnehmern zusteht (ebenso wie Urlaub), warum also nicht auch der Tamu. Daß Du als Muttter dann allerdings das Problem hast, keine Tamu zu haben, aber dennoch zahlen zu müssen steht auf einem anderen Blatt.
Vielleicht kannst Du Monatspauschalen vereinbaren? Ich finde diese minutiöse Abrechnung für beide Seiten unschön. Mutter hetzt das Kind abholen, um Kosten für eine weitere Stunde zu sparen. Tamu ärgert sich, daß das Kind früher als vereinbart abgeholt wird, obwohl sie sich doch entsprechend für länger eingerichtet hat.
Die Anzahl der maximal zu zahlenden Krankheitstage für die Tamu würde ich allerdings auch begrenzt wissen wollen, sonst ist das wenn man Pech hat ja doch kaum kalkulierbar.
Feiertage: Auch die bekommen normale Arbeitnehmer bezahlt, so offenbar auch die Tagesmutter.
zu 2: keine Ahnung.
Zu Deiner Situation: Wenn Du einen Termin nicht neu "verkaufen" kannst, weil Dein Kunde zu kurzfristig absagt, kannst Du ihn nicht dennoch an den Kosten beteiligen? Kann doch nicht sein, daß Du arbeitsbereit bist und einen freigehaltenen Termin dann nicht bezahlt bekommst. Was ist das für eine Branche? Du hast allerdings wahrscheinlich eher die Möglichkeit, einen anderen Kunden auf den Termin zu verlegen, so daß die Ausfallhöhe begrenzt werden kann.
Eine Tamu hat i.d.R. keine Chance für ein kurzfristig ausgefallenes krankes Kind (oder aus anderen Gründen fehlendes Kind) ein anderes Kind entsprechend für diese Zeit aufzunehmen.
LG
Petra, auch gespannt, wie das woanders läuft...

Re: Zwei Fragen an die Tamü`s hier!

Hallo Petra!
Danke für deine Antwort. Nun ja, ich sehe es schon auch, was du mir erklärst, ist ja durchaus nachvollziehbar...
Bei mir selbst (ich arbeite als freischaffende Heilpädagogin) ist es allerdings tatsächlich so: Ich bin kein Arbeitnehmer (da nirgends angestellt), sondern eben freischaffend. Das heißt, wenn mir ein Kind absagt (so heute geschehen um 5 vor 1 für einen Termin, der um 1 Uhr war!), dann hocke ich eben da und sehe zu, wie ich die Zeit rumkriege...Pech für Egon. Den Termin anders besetzen kann ich nicht, da meine Kinder feste Wochentermine haben. Wenn ich krank bin oder eines der Kinder, muss ich das auch alleine tragen. Wie gesagt, ist alles was anderes, wenn man Arbeitnehmer ist...aber ich dachte das sind Tagesmütter nicht!? Und wenn, dann erst recht nicht meine! :-)
LG, Nicole

Re: Zwei Fragen an die Tamü`s hier!

Hallo Nicole,
1.) nein, das ist nicht unbedingt so üblich. Ich lade mir meine Verträge immer vom "hessischen Tagespflegebüro" runter und da ist es schon so vorgesehen, dass die Tamü´s unbezahlten Urlaub nehmen. Und so handhabe ich es auch. Bei Krankheit des Kindes und auch Krankheit von mir läuft die Bezahlung 3 Tage weiter, dann wird bis zur Genesung ausgesetzt.
2.) nein, da hab ich leider keine Ahnung.
LG Uta

Re: Zwei Fragen an die Tamü`s hier!

Hallo Nicole,
kann nur zu Frage 1 antworten:
Läuft bei uns ganz gleich, unsere TaMu ist über den Verein angestellt und so in einem normalen Arbeitsverhältnis (auch pensions- und krankenversichert) und hat so Anrecht auf den normalen Urlaubsanspruch. Das Geld, das ich zahle, geht an der Verein und der bezahlt die Tamu.
So, läuft es zumindest bei uns.
LG Tina

Re: Zwei Fragen an die Tamü`s hier!

Hallo Nicole!
Das mit der Urlaubsregelung machen sehr viele, wenn man den Vertrag vom Bundesverband für Tagesmütter hat dann wird es dort auch so geregelt.
Hier bei uns im Umkreis machen es die meisten Tagesmütter aber nicht. Ich z.B. auch nicht, ich lasse mir nur meine wirklich geleisteten Stunden bezahlen. Ausgenommen die Leistungen vom Jugendamt, die gibt es jeden Monat gleich. Dafür ist der Stundenlohn aber auch geringer, so gleicht sich das im Jahr wieder aus.
Gibt es vielleicht im Netz eine Liste vom Jugendamt, wo man nachschauen kann?
Schöne Grüße Claudia.
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