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Frage zu Adoption durch zukünftigen Ehemann

Hallo,
wer kennt sich aus: Mein Freund und ich werden im Mai heiraten. Ich habe bereits einen 8jährigen Sohn, der allerdings einen anderen Vater hat. Mein Freund möchte ihn (mit seinem Einverständnis) nach der Heirat adoptieren. Wer kennt hier die Rechtslage, gibt es vielleicht im Internet Informationen hierzu?
GLG Lili 7+3
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Adoption durch zukünftigen Ehemann

hallo Lili,
mein Mann ist auch grade dabei, meine zwei Kidis zu adoptieren (auf ausdrücklichen Wunsch der Kinder hin) und da musst Du Dich zu erst mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, dann zum Notar, der setzt die Papiere auf und dann geht das ganze vor das Vormundschaftsgericht. Dort wird nochmal geprüft und dann steht der Adoption nichts mehr im Wege. Frage ruhig nach wenn Du noch was wissen möchtest. LG Patty

Re: Frage zu Adoption durch zukünftigen Ehemann

Hallo Patty,
danke.
Wir haben uns aber für einen einfacheren Weg entschieden, ohne JA, ohne Zustimmung des KV, nämlich eine einfache Namensänderung meines Sohnes. Er bekommt nach der Heirat einfach unseren Ehenamen. Geht auf dem Standesamt ohne Vormundschaftsgericht und pipapo und hat den Vorteil, wenn er den Kontakt zu seinem leiblichen Vater aus irgendwelchen Gründen will, ist der nicht komplett unterbunden.
GLG Lili

Re: Frage zu Adoption durch zukünftigen Ehemann

hallo Lili,
geht das so einfach? Diese Variante kenn ich gar nicht. Meine Kinder hießen sowieso so wie ich, weil mein 1. Mann damals meinen Namen angenommen hatte und ich so meinem Namen behalten hab und dementsprechend die Kidis auch so heißen. Mein 2. Mann hat dann auch meinen Namen angenommen und so hatten wir sowieso alle den gleichen Namen. Gruss Patty

Re: Frage zu Adoption durch zukünftigen Ehemann

Hallo Lili
zur Namensänderung braucht man aber die Zustimmung des Vaters auch.
Hat er sich denn mal geäußert das er diesem zustimmt ?
LG Claudia

Re: Frage zu Adoption durch zukünftigen Ehemann

Halloo Claudia,
wenn man das alleinige Sorgerecht für ein Kind hat, mit dem KV nicht verheiratet war und das Kind den Namen der Mutter trägt, bedarf es keiner Zustimmung des KV.
LG Lili
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