Frage zu Unterhalt
ich möchte hier auch mal eine Frage stellen, vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben. Mein Sohn bekommt noch bis Sept. Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt, er wird dann 12 Jahre alt. Aber wie geht es dann weiter, ich weiß, dass sein Vater nicht genug verdient, um Unterhalt zu zahlen. Ich lebe zwar in einer neuen Bez., aber da ich im Moment auch nur Erziehungsgeld bekomme, werden mir die 165,- ? fehlen. Was kann ich dann noch tun, ich muß jetzt schon rechnen. LG Katrin
Re: Frage zu Unterhalt
wahrscheinlich wäre der nächste weg nur das sozialamt, wenn der kv nix zahlen kann *seufz*, denn das jugendamt ist nicht mehr zuständig.
lg. swchen
Re: Frage zu Unterhalt
@aroree
danke, daß du immer so gute hinweise betreff rechtliche grundlagen gibst.
lg. swchen
Re: @aroree
Danke für eure Antworten
ich glaube auch nicht, dass ich vom Sozi was bekomme. Mein Ex möchte auch versuchen etwas zu zahlen, ich muß halt mal sehen wie das wird. Trotzdem nochmals danke.
LG Katrin mit ihren 3 Jungen
Interessantes Urteil:
Der Sachverhalt: Die Klägerin lebt mit ihren beiden Kindern in einer Mietwohnung. Sie erhielt ursprünglich Sozialhilfe. Im Rahmen eines Hausbesuchs stellte das Sozialamt fest, dass ein Zimmer der Wohnung verschlossen war. Die Klägerin gab an, dass in diesem Zimmer ihr Vermieter wohne. In den anderen Räumen der Wohnung befand sich weder ein Bett für die Klägerin, noch existierten eigene Bettwäsche oder eigene Kleidungsstücke. In der Wohnung hingen ferner mehrere Fotos von der Klägerin und ihrem Vermieter.
Das Sozialamt schloss hieraus, dass die Klägerin mit dem Vermieter in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe, und stellte aus diesem Grund die Hilfezahlung an die Frau und die Kinder ein. Die hiergegen gerichtete Klage hatte teilweise Erfolg.
Die Gründe:
Das Sozialamt ist zwar angesichts der bei dem Hausbesuch festgestellten Umstände zu Recht von einer eheähnlichen Gemeinschaft zwischen der Klägerin und ihrem Vermieter ausgegangen. Die eheähnliche Gemeinschaft hat jedoch entgegen der Auffassung des Sozialamts keine Auswirkungen auf die Hilfebedürftigkeit der Kinder. Der Vermieter bildet nur mit der Klägerin eine Bedarfsgemeinschaft, nicht aber mit ihren Kindern.
Re: Interessantes Urteil Teil 2
Danach hat eines der Kinder noch Anspruch auf Sozialhilfe, weil das Einkommen der Klägerin zur Deckung seines Bedarfs nicht ausreicht. Das andere Kind und die Klägerin haben auf Grund ihrer eigenen Einkommenssituation keinen Anspruch auf Hilfe.
VG Mainz vom 14.05.2004
2 L 464/04.MZ
Re: Interessantes Urteil Teil 2
Re: Interessantes Urteil Teil 2
LG
Verena
Daumen sind gedrückt
Daumen sind gedrückt
Daumen sind gedrückt
wenn das nicht hilft, gleich 3 mal ;-)
*lacht* ;-)
Re: Frage zu Unterhalt
also ich bekomm auch UVG für meine Mädels und lebe in einer neuen Partnerschaft. DEm Typen vom JA intressierte nur ob ich verheiratet bin. Nach Einkommen vom LG fragte er überhaupt nicht. Dazu kennt das JA meine Lebenverhältnisse bestens wegen einer anderen Geschichte, also wenn einer Fehler des Typen vorgelegen hätte, hätte das JA bestimmt schon Einspruch eingelegt. ;)
Achja falls wichtig, ich bekomm der Unterhalt schon seit Jan 03 und lebe in NRW. Kids sind 10 und 8 Jahre.
LG
Re: Frage zu Unterhalt
soweit ich informiert bin, interessiert das Einkommen des LG nur, wenn es um Ehegattenunterhalt geht.
Die Kinder haben auf jeden Fall Unterhaltsanspruch!!!!!
Vielleicht macht es Sinn, dich vom Jugendamt mal umfassend beraten zu lassen, damit du erfährst, welche Möglichkeiten du hast. Es besteht eine rechtliche Informationspflicht durch das JA.
Es gibt auch die Möglichkeit, die Rechte der Kinder durch das Jugendamt vertreten zu lassen (sog. Beistandschaft nach neuem Kindschaftsrecht). Genaueres richtet sich nach eurer Lebenssituation (Sorgerechtsregelung).
Ratgeber-Literatur hierzu gibt es auch. Vielleicht sogar in einer Bücherei in deiner Nähe (da kannst du erstmal kostenlos vor Ort stöbern).
Lass dich auf keinen Fall zu schnell ins Boxhorn jagen!!!!
Viel Glück und Erfolg!
oda
Re: Frage zu Unterhalt
danke für deine Antwort. Vom JA bin ich auch informiert worden, die waren da recht nett. Mit meinem Ex komm ich auch gut klar u. ich weiß, dass er wirklich nicht zahlen kann, wohnt im Osten. Mir tut mein LG immer etwas leid, da er ja eigentlich für die gesamte Fam. sorgt, obwohl er es eigentlich nicht muß. Na mal sehn, wie wir ab Sept. um die Runden kommen, es wird schon. LG Katrin
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