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Rechengenies vor,brauch mal eure Hilfe, bitte

Hallo,
da die Fa. in der ich arbeite ihren Standort Köln dicht macht bin ich nach der Elternzeit arbeitslos.Es soll eine Abfindung gezahlt werden, dummerweise habe ich vor der Elternzeit mir schon die Zusicherung einer Teilzeitstelle geben lassen. Nun mein Rechenproblem: ( peinlich, peinlich)
Ich habe 14 Jahre 100% gearbeitet und 3 Jahre ( die Elternzeit)60%. Wieviel Prozent ist das dann im Durchschnitt? Wäre schön wenn mir einer den Rechenweg verrät damit ich nicht ewig so doof bleibe.Geht das mit einem Dreisatz? LG Ute
Bisherige Antworten

Re: Rechengenies vor,brauch mal eure Hilfe, bitte

also mein mathekopf sagt mir:
14 Jahre x 100 = 1400
3 Jahre x 60 = 180
Summe: 1580
und das durch 17 Jahre gesamt
macht 92,9 %
kommt überschlägig auch irgendwie hin.
LG Sandra

super, vielen Dank

hatte auch 90% geschätzt aber ich muss es ja mal lernen.
Danke und lG Ute

Sorry, die Antwort ist irgendwie etwas länger :o)

Juhu Ute :o)
also, irgendwie bin ich verwirrt was die Prozentzahl von 90% nun bedeuten soll... jedenfalls hab ich zur Abfindung grundsätzlich noch ein paar Infos, die Dir möglicherweise aber auch alle schon bekannt sind:
1. Die Höhe einer Abfindung wird individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart, eine Faustformel sagt, dass zwischen einem halben und einem ganzen Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr gezahlt wird.
2. Das Kündigungsschutzgesetz sagt unter § 10, dass als Monatsverdienst DAS gilt, was dem Arbeitnehmer in dem Monat für den bzw. ab dem die Kündigung ausgesprochen wird, zusteht. Also zählen volle Arbeitsjahre NICHT, wenn man im Laufe der Arbeitsjahre mal die Arbeitszeit verringert hat.
ABER 3. (und das könnte für Dich wichtig sein!) gibt es folgendes Urteil zu Auswirkungen der Elternzeit auf Abfindungshöhen:
----- SCHNIPP ZITATANFANG -----
Frankfurt/Main (dpa) - Eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit nach der Geburt eines Kindes hat keine Auswirkung auf eine spätere Sozialplan-Abfindung. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Elternzeit hat keine Auswirkungen auf Abfindungshöhe.
Die Richter gaben damit der Zahlungsklage einer Mitarbeiterin gegen ein Dienstleistungsunternehmen statt und sprachen ihr die volle Abfindung zu (Az: 2 Ca 3966/05).
Die Frau hatte ihre monatliche Arbeitszeit nach der Geburt ihres Kindes von 150 auf 50 Stunden reduziert. Ihr Gehalt verringerte sich dadurch von 4300 auf 1300 Euro. Als sie schließlich wegen Betriebsschließung gekündigt wurde und auf Grund eines Sozialplanes eine Abfindung erhalten sollte, orientierte sich die Firma am zuletzt gezahlten Gehalt. Statt 31 000 Euro wurden ihr nur rund 12 500 Euro ausgezahlt.
Laut Urteil handelt es sich bei einer vorübergehenden Reduzierung der Arbeitszeit in Folge der Elternzeit lediglich um ein teilweise ruhendes Arbeitsverhältnis. Nachdem im Sozialplan keine besonderen Regelungen über ruhende Arbeitsverhältnisse enthalten gewesen seien, müsse sich die Höhe der Abfindung an dem Gehalt orientieren, das bei einem nicht ruhenden Arbeitsverhältnis gezahlt worden wäre, so das Gericht.
----- SCHNIPP ZITATENDE -----
Liebe Grüße
Heike
(die findet Du kannst 14 Jahre * 100% Monatsgehalt fordern, Rest ist eh' dann Vereinbarungssache)

Re: Sorry, die Antwort ist irgendwie etwas länger :o)

Hallo Heike,
mensch das ist aber lieb das du dir so viel Mühe gemacht hast das für mich rauszusuchen.Bei mir ist es so kompliziert weil ich früher in Düsseldorf gearbeitet habe. Die haben geschlossen als ich in Mutterschutz ging und ich habe damals aufgrund des Sozialplans vereinbart Arbeitszeit zu reduzieren. Dadurch bin ich jetzt Teilzeitkraft obwohl ich noch nie Teilzeit gearbeitet habe und lt. Gesetz würde die Abfindung nach dem Teilzeitgehalt bemessen.Nun schließt auch der neue Standort an den ich versetzt wurde. In dem Sozialplan steht aber auch das, wenn ich meinen Arbeitsplatz verliere, ein durchschnittlicher Prozentsatz der Beschäftigung errechnet wird und der maßgeblich für die Berechnung der Abfindung ist.
Ich denke aber das dein Posting auch den einen oder anderen hier interessiert, anscheinend haben doch mehrere Probleme mit ihren alten Arbeitgebern.LG Ute
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