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Sonderurlaub bei Erkrankung des Kindes? Frage..

Hi,
hab mal eine Frage, vielleicht kennt sich jemand von euch aus. Ich bin Beamtin in Ba-Wü und mein Freund ist auch Beamter in Ba-Wü.
Wieviele Tage stehen mir zu wenn mein Kind krank ist? 5 ist das richtig?
Mein Freund bekommt diesen Sonderurlaub nicht da wir nicht verheiratet sind!! Müssten mir dann nicht mehr Tage als 5 zustehen? Bin ich dann nicht als alleinerziehend anzusehen? sonst wär ich ja wohl voll im nachteil oder??
Gruß Yvonne
Bisherige Antworten

Re: Sonderurlaub bei Erkrankung des Kindes? Frage.

Hallo Yvonne,
wirklich helfen kann ich dir nicht, ich kann dir nur sagen wie's bei mir (GKK - Österreich) aussieht.
Mir stehen 14 Tage Pflegeurlaub/Jahr zu; alles darüber hinaus muss ich entweder normalen oder unbezahlten Urlaub nehmen. Als allein erziehend gilt's du bei uns nur dann, wenn du mit dem Vater nicht unter einem Dach wohnst bzw. er seinen Hauptwohnsitz woanders hat (wohnt der Vater zeitweilig - zB beruflich bedingt - woanders, ist man aber deshalb nicht allein erziehend)
Ich würde mich an deiner Stelle bei der Kasse erkundigen bzw. beim Arbeitgeber erkundigen. Mein Pflegeurlaub wird übrigens vom Arbeitgeber gestellt.
LG Tina

Re: Sonderurlaub bei Erkrankung des Kindes? Frage..

Hi Yvonne, ich weiss nur, dass fuer Beamte Sonderregelungen gelten (hab sogar mal was von 4 Tagen gehoert, aber vielleicht differiert das auch). Frag doch am besten in der Personalabteilungen. Natuerlich ist das ein Nachteil gegenueber anderen AN, aber dafuer hast du ja auch Vorteile :-)
LG
Berit

Re: Sonderurlaub bei Erkrankung des Kindes? Frage..

Hallo.
Ich bin auch Beamtin (Saarland) und habe auch das Problem. Es gibt bei uns nur 4 Tage im Jahr.
Ganz toll. Anfang Januar hatten wir schon 3 davon gebraucht :-(
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