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Mutterschutz in Elternzeit - wer zahlt?

Ich arbeite zur Zeit Teilzeit in Elternzeit von Kind 1. Noch während der Elternzeit wird Kind 2 auf die Welt kommen. Ich würde davon ausgehen, dass mir dann während des MuSchu die üblichen 13 Euro AG-Anteil + Aufstockung aufs Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate von der Krankenkasse zustehen (also die normale MuSchu-Regelung). Heute hat mich aber die Personalstelle gewarnt: es sehe so aus, als würden die Krankenkassen neuerdings versuchen, zu argumentieren, man könne ja, da noch in Elternzeit und während des MuSchu nicht arbeitend, für diese Zeit Erziehungsgeld beantragen, die Krankenkasse müsste dann nicht zahlen.
Kennt jemand solche Fälle? Ich werde auf jeden Fall mal präventiv bei meiner Krankenkasse nachfragen, aber es würde mich interessieren, ob hier schon jemand vergleichbare Erfahrungen hat.
LG Iris
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutz in Elternzeit - wer zahlt?

Hi Iris,
ist schon ne Weile her, aber ich denke es ist anders herum. Von der KK bekommst du die 13? pro Tag Muschu, und der AG zahlt ausgerechnet nach dem durchschnittlichen Netto der letzten 3 Monate vor Muschu die Differenz zwischen 13? und deinem Tagesnetto. Das Geld kann er dann über die Umlageerstattung von der KK zurückbekommen, falls er am Umlageverfahren teilnimmt.
Wenn du jetzt arbeitest und verdienst auch in TZ mehr als die 13? pro Tag, gibt es vom AG den Zuschuss. Aber genaueres könnte ich im Büro mal in unserer Fachliteratur nachlesen.
LG Franzi

Re: Mutterschutz in Elternzeit - wer zahlt?

Hallo Iris,
hm, das klingt aber sehr nach ner Milchmädchenrechnung. Ich habe damals, also 2001, durchaus Erziehungsgeld bekommen für die Zeit des MuSchu, weil das Budget höher lag als das, was die KK bezahlt hat (also dann halt die Differenz, nicht alles). Der Anteil vom AG interessiert die Erziehungsgeldstelle ja nicht. Klingt so, als wolle er sich um die Zahlung drücken. Wenn Du arbeitest, dann arbeitest Du, Elternzeit hin oder her.
LG
Claudia

Re: Mutterschutz in Elternzeit - wer zahlt?

Hi Iris,
ich höre von diesem Fall zum ersten Mal. Deswegen bin ich mir nicht ganz sicher. Aber meiner Meinung nach muss dir die Krankenkasse die 13 Euro/Tag bezahlen. Das steht im Mutterschutzgestz. Das Mutterschaftsgeld wird ja unabhängig von irgendwelchen anderen Leistungen bezahlt.
Unabhängig davon kannst du versuchen, für die Zeit des Mutterschutzes Erziehungsgeld zu bekommen. Anscheinend bekommst du für das erste Kind kein Erziehungsgeld? Dann könntest du eine neu Berechnung beantragen, wenn euer Gehalt um mindestens 20% geringe ist als damals angenommen.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob dieses auch geht, wenn du nur im ersten halben Jahr Anspruch auf Erziehungsgeld hattest.
Aber auf alle Fälle verringert sich dadurch nicht das Mutterschaftsgeld, sonder umgekerht: das Mutterschaftsgeld wird auf das Erziehungsgeld angerechnet und du bekommst dann evtl. weniger Erziehungsgeld als ohne Mutterschaftsgeld.
Dein Arbeitgeber ist verfplichtet, dir den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu geben. Aber das stand nicht zur Debatte?
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Ich ging damals auch in den Mutterschutz mit Kind 2, als ich in Elternzeit Teilzeit gearbeitet habe. Ich bekam ganz normal Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss. Erziehungsgeld haben wir damals nicht bekommen.
Lieben Gruß und schreibe mal, was die Krankenkasse dazu sagt
judie

Re: Mutterschutz in Elternzeit - wer zahlt?

Danke - ich habe ja noch ein paar Monate bis zum "Ernstfall", aber ich werde jetzt schon mal die KK fragen. Nur für den Fall, dass die erwarten, dass ich erst Erziehungsgeld beantrage und dann mit dem Bescheid das Mutterschaftsgeld, das könnte dann nämlich dauern. Der AG-Zuschuss stand nicht zur Debatte, es war nur eine Vorwarnung der Personalabteilung, der das auch zum ersten Mal untergekommen war.
Auf Erziehungsgeld habe ich sicher keinen Anspruch; wir haben vom 3.-6. Monat welches bekommen, da haben wir aber auch beide nur 20h/Woche gearbeitet. Jetzt (Kind definitiv älter als ein halbes Jahr, wir beide mit 30h/Woche beschäftigt) wird mir vermutlich auch der MuSchu nix helfen.
LG Iris

Erziehungsgeld 2. Kind

Hi Iris,
ihr seid also beide in Elternzeit und arbeitet beide Teilzeit?
Dann habe ich noch einen Tipp für euch. Bei uns hat das damals bares Geld bedeutet. Vielleicht bringt es euch ja auch etwas, wenn du das nicht sowie schon weisst.
Wenn dein Partner in Elternzeit ist, kann er Antragsteller vom Erziehungsgeld des 2. Kind sein. Dann würde dein Gehalt von 2004 berücksichtigt werden, aber nicht dein Mutterschaftsgeld!
Bei uns hat es bedeutet, dass ich im Mutterschutz nach der Geburt von Kind 2 für die 2 Monate volles Erziehungsgeld bekommen haben. Wäre ich Antragstellerin gewesen, wäre mein Mutterschaftsgeld mit berücksichtigt worden und wir hätten die ersten zwei Monate auch kein Erziehungsgeld bekommen.
Danach könnt ihr bei Bedarf wieder einen Wechsel in der Antragstellung des Erziehungsgeldes vornhemn.
Wir haben damals drei Mal gewechselt: mein Freund war erst 2 Monate Antragsteller, dann ich 4 Monate, dann wieder er 6 Monate. Ohne diesen Wechsel hätten wir nur 4 Monate Erziehungsgeld bekommen.
LG
judie

Re: Erziehungsgeld 2. Kind

Danke für den Tipp :-))) Da wäre ich nicht drauf gekommen; und es könnte sogar hinkommen, denn bei Kind 1 haben wir für die ersten drei Monate keine Erziehungsgeld bekommen, weil ich erst im MuSchu war und dann noch Resturlaub hatte - für die Monate 3-6 gab es aber was. Werden wir versuchen :-)
LG Iris
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