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Arbeitslosengeld nach Elternzeit !!

Hallo,
meine Elternzeit (3 Jahre)endete im Mai 2005.Seit dem war ich in unbezahlter Beurlaubung u. sollte zum 1.1.06 wieder anfangen zu arbeiten. Mein alter Arbeitgeber (öfftl.Dienst) hat aber zur Zt.keine Stelle für mich frei u. ich mußte mich weiterhing (bis 31.3.06) beurlauben lassen. Nun habe ich mich heute beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet. Wie wird nun mein Arbeitslosengeld berechnet.Habe vor meiner Elternzeit Vollzeit (40STD) gearbeitet u.zwar 15 Jahre beim gleichen Arbeitgeber.
Mit welchem Arbeitslosengeld kann ich rechnen, bzw. wie werde ich berechnet.
Könnt ihr mir helfen.
Wer hat ähnliche Erfahrungen???
Freue mich auf Eure Antwort.
Gruß
Martina
Bisherige Antworten

Re: Arbeitslosengeld nach Elternzeit !!

hallo martina
die bemessung verläuft davon abhängig, wie du dem arbeitsmarkt trotz kind zur verfügung stehst.
meldest du dich in vollzeit arbeitslos ohne einschränkungen wann du arbeiten kannst? sprich trotz kind kannest du spät- und nachtschichten machen?
oder meldest du an das du nur noch teilzeit arbeiten kannst?
von deiner vermittlungsmöglichkeit ist die höhe deines arbeitslosengeldes abhängig.
grüße kisha
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