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3. Jahr Elternzeit weg ???

Hallo Ihr,
jetzt brauche ich mal Euer Fachwissen:
Ich hatte in der Firma 2 Jahre Elternzeit angemeldet, die im Mai 2006 auch rum sind: Ein Jahr komplett zu Hause und ein Jahr Teilzeitarbeit.
Nun habe ich noch das 3. Jahr übrig, das ich mir ja aufsparen kann, bis Amy 8 J alt ist.
Da ich jetzt ja wieder schwanger bin, würde ich gerne wissen, ob mir das 3. Jahr erhalten bleibt. Ich meine, mal irgendwo etwas gehört zu haben, dass das 3. Jahr wegfällt, wenn man innerhalb der Elternzeit wieder schwanger wird.
Weiss jemand von Euch drüber Bescheid? Im Erziehungsgeldsgesetz habe ich dazu nichts gefunden... :-(
Danke schon mal im voraus & lG,
Anne mit Amy *01.05.04 und Krebschen ET 07.07.06
Bisherige Antworten

Re: 3. Jahr Elternzeit weg ???

Hallo Anne, hier der entsprechend Vorschriftentext: Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein beliebiger Anteil der dreijährigen Elternzeit von bis zu 12 Monaten angespart und bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragen werden. ... Die Eltern sollten sich wegen der Übertragung der restlichen Elternzeit rechtzeitig mit dem Arbeitgeber verständigen. Sonst besteht die Gefahr, dass die restliche Elternzeit verfällt. ...Auch bei kurzer Geburtenfolge stehen den Eltern für jedes Kind drei Jahre Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zu. Das bedeutet, dass eine Übertragung von bis zu 12 Monaten Elternzeit auf den Zeitraum bis zum 8. Geburtstag auch in diesen Fällen für jedes der Kinder möglich ist. Beispiel: Kind A wird am 01.02.2004 und Kind B am 01.02.2005 geboren. Wenn keine Elternzeit übertragen wird, dann schließt sich die Elternzeit für Kind B im Normalfall an die Elternzeit für Kind A an und endet mit Vollendung des 3. Lebensjahres von Kind B am 31.01.2008. Stimmt der Arbeitgeber einer Übertragung zu, dann können von beiden Elternzeiten jeweils bis zu 12 Monate übertragen werden, z.B.: Die Mutter meldet für das Kind A Elternzeit bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres an (31.01.2006). Im Anschluss nimmt sie zwei Jahre Elternzeit für Kind B bis zu dessen Vollendung des dritten Lebensjahres (31.01.2008). Im Anschluss nimmt sie bei Zustimmung des Arbeitgebers die übertragenen 12 Monate der Elternzeit von Kind A - das dritte Lebensjahr - (bis 31.01.2009) und danach die übertragenen 12 Monate für Kind B -das erste Lebensjahr- (bis 31.01.2010). Also, das dritte Jahr Elternzeit für Amy fällt nicht deswegen weg, weil du jetzt wieder schwanger bist. Allerdings muss sich dein Arbeitgeber mit der Übertragung der Elternzeit einverstanden erklären bzw. schon erklärt haben. Du mußt ihn frühzeitig über deine Pläne informieren. Hoffe, ich konnte etwas helfen. LG Diana

Re: 3. Jahr Elternzeit weg ???

Hallo Diana,
tausend Dank für Deine fundierte und ausführliche Antwort :-) Deine war die beste Rückmeldung (hatte in mehreren Foren angefragt).
LG,
Anne

Re: 3. Jahr Elternzeit weg ???

Hi Anne, freue mich, wenn ich dir helfen konnte. Als Gleichstellungsbeauftragte sind solche Fragen mein tägliches Brot. Da hab ich die Gesetzestexte immer zur Hand. :-) LG Diana

Werde ich mir glatt merken ;-) DANKE ! LG -->

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