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Wann Steuerklasse wechseln?

Hallo liebes Team,

nun habe ich noch eine Frage. Mein Mann und ich sind beide in der Steuerklasse IV. Ab 3.1.2017 beginnt mein Mutterschutz. Kann man ab da schon den Steuerklassenwechsel beantragen (ich in die Klasse V, mein Mann in die III)? Das Elterngeld wird ja sowieso ausgehend von den 12 Monaten vorm Mutterschutz berechnet...

Oder ab wann sollte man das machen? Es geht darum, dass mein Mann dann etwas mehr für uns verdient, wenn ich zuhause bin, da ich ein relativ geringes Elterngeld bekomme.

Liebe Grüße und Danke für Ihre Auskunft!

Iry

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Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 26.10.2016, 10:01 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Wann Steuerklasse wechseln?

Liebe Iry,

vielen lieben dank für Ihre Frage.

Ein niedriges Nettoeinkommen (auf Basis der Berechnung mit Pauschalabzügen vom Bruttoeinkommen) hat ein niedrig ausfallendes Elterngeld zur Folge. Ein höheres Einkommen dagegen bringt ein höheres Elterngeld mit sich.Deshalb lohnt es sich, wenn der Partner, der nach der Geburt das Elterngeld bezieht, in die Steuerklasse 3 wechselt. Dort wird mit niedrigeren Abzügen gerechnet und es bleibt mehr Netto vom Brutto. Der Steuerklassenwechsel muss spätestens sieben Monate, bevor die werdende Mutter ihren sechswöchigen Mutterschutz antritt, beantragt werden. Faktisch ist der Wechsel der Steuerklasse daher nur bis zur zweiten Schwangerschaftswoche möglich.Gerade, wenn ein Kind nicht geplant ist, ist zu diesem Zeitpunkt die Schwangerschaft oftmals noch gar nicht bekannt. Ist ein Kind aber in Planung, ist es sinnvoll, bereits vor der Schwangerschaft in die günstigere Steuerklasse zu wechseln.
Der Wechsel der Steuerklasse wird im Folgemonat nach Antragsstellung gültig (Quelle: Steuerklassen.com)

Wenn ich Ihre Situation nun richtig verstehe, soll ihr Mann nach der Geburt des Kindes in die Steuerklasse 3, da er den höheren Verdienst hat?! Daher würde ich meines Wissens nach, in diesem Fall den Steuerklassenwechsel ca 6-8 Wochen vor der Geburt des Kindes beantragen- da der Wechsel erst ab den Folgemonat gültig ist. Aber auch in diesen Fragen können Beratungsstellen, wie z.B. pro Familia Ihnen persönlich weiter helfen.

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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