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Vaterschaftsanerkennung, wenn der Kindsvater abhaut

Hallo,

Ich habe eine Frage zur Vaterschaftsanerkennung. Mein Ex- Partner hat einen türkischen Pass und arbeitet aber seit 15 Jahre in Deutschland.

Er behauptet die ganze Zeit, dass er nicht der Vater ist, aber er ist es zu 100 %. Ich habe aber leider erst jetzt erfahren, dass er Frau und Kinder in der Türkei hat. Er möchte nicht, dass seine Familie mitbekommt, das er erneut Vater wird, da unser Kind dann mit auf den Papieren stehen würde.

Ich möchte ihn gerne als Vater angeben. Wenn er sich weigert, landet die ganze Sache vor Gericht und er wird dann gezwungen einen Test zu machen.

Jetzt möchte er plötzlich zurück in die Türkei. Und das Jugenamt wird ihn in der Türkei nicht finden, ich habe ja keine Adresse in der Türkei von ihn.  Er meinte, dass er dort keinen Vaterschaftstest machen muss. In der Türkei sind andere Gesetze. Stimmt das wirklich?

Ich möchte ungerne zum Jugendamt und dort nachfragen, denn wenn er in der Türkei wirklich nichts unterschreiben muss, gebe ich lieber Vater unbekannt an. Und ein Antwalt ist leider zu teuer.

Liebe Grüße,   Tanjaa

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 14.08.2016, 20:26 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Vaterschaftsanerkennung, wenn der Kindsvater abhaut

Liebe Tanja,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Es ist wirklich eine schwierige Situation. Leider kenne ich die Gesetze in der Türkei nicht.
Ich würde Ihnen wirklich ans Herz legen, sich beim Jugendamt zu erkundigen. Eine andere Alternative um vielleicht noch an Informationen zu kommen, wäre zum Beispiel die Beratungsstelle "Pro Familia".

Sorry, dass ich Ihnen in diesem Fall leider nicht weiter helfen kann.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Vaterschaftsanerkennung, wenn der Kindsvater abhaut

Danke für ihre Antwort.

Ich bin dann doch zum Jugendamt gegangen, aber anonym.

Wenn er wirklich in der Türkei untertaucht, kann man leider nicht mehr viel machen. Wenn man aber eine Adresse von ihm in der Türkei hat, kann das Jugendamt etwas unternehmen.  Es kommt also darauf an wie viel ich über ihn erzählen kann.

LG, Tanja

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 16.08.2016, 20:15 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Vaterschaftsanerkennung, wenn der Kindsvater abhaut

Es freut mich, dass Sie nun doch zum Jugendamt gegangen sind. Ich drücke Ihnen ganz fest die Daumen, dass Sie für den Fall der Fälle noch an seine Adresse kommen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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