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Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Ich bin ab Mitte April in Mutterschutz.
Für das Jahr bekomme ich 30 Tage Urlaub.

Wieviel Urlaub darf ich nehmen bevor ich in den Mutterschutz gehe ?
Bisherige Antworten

Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Darf ich den Urlaub auch schon komplett vorher nehmen ? Ich möchte zwei Jahre Elternzeit beantragen
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 13.10.2016, 20:50 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Liebe Sabrina,


Im Normalfall wird in der gesamten Zeit des Mutterschutzes nicht gearbeitet. Diese Freizeitgewährung ist den gesetzlichen Vorgaben geschuldet, die Arbeitnehmerin muss für diese Zeit natürlich keinen Urlaub nehmen. Der bestehende Urlaubsanspruch wird durch den Mutterschutz auch nicht gemindert, d.h. besteht in der Höhe, wie er auch ohne Mutterschutz angefallen wäre.
Beim Vorliegen von Mutterschutz ist in der Vorschrift des § 17 S. 2 MuSchG eine Sonderregelung enthalten: Urlaub, der zum Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes noch nicht beansprucht wurde, verfällt nicht und kann noch zum Ende des Mutterschutzes bzw. einer an den Mutterschutz anschließenden Elternzeit (§ 17 Abs. 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes – BEEG) genommen werden. Der Urlaub kann dann ab dem Ende des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit noch im laufenden oder im folgenden Kalenderjahr eingefordert werden.

Besprechen Sie dieses noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Danke !! :)
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 14.10.2016, 09:01 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Gern geschehen ☺

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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