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Mutterschutz und Resturlaubsanspruch

Hallo liebes Experten-Team,

ich bin jetzt bei 17+0, ET ist der 13.12.2017.

Der Mutterschutz beginnt am 01.11.2017.

Lt. Arbeitsvertrag habe ich 18 Tage Urlaubsanspruch (ich arbeite nur an drei Tagen in der Woche). Genommen bzw. eingetragen habe ich jetzt bislang 12 Urlaubstage, d. h. mir würden dann normalerweise noch 6 Tage zustehen.

Bleiben diese 6 Tage bestehen, auch wenn ich am 11.11.2017 in Mutterschutz gehe? D. h. ich könnte diese Tage ja noch vor dem 01.11.2017 nehmen oder kann mir der Arbeitgeber hier die Tage kürzen?

 

Ich habe gelesen, dass der Urlaubsanspruch voll bestehen bleibt, da ich ja noch in 2017 in Mutterschutz gehe. Trifft das zu oder täusche ich mich?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und schöne Grüße

Veronika

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 05.07.2017, 20:55 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Mutterschutz und Resturlaubsanspruch

Liebe Veronika,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Der Urlaubsanspruch bleibt Ihnen über den Mutterschutz hinaus erhalten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche weiterhin alles Gute

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Mutterschutz und Resturlaubsanspruch

Vielen Dank!
LG Veronika
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 05.07.2017, 22:39 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Mutterschutz und Resturlaubsanspruch

Gern geschehen

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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