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Mutterschutz und Elterntzeit

Liebes Experten Team, mein Sohn kam in der 34 ssw als frühchen zur Welt , am 15.10.19. Am 17.10.19 wäre ich in Mutterschutz gewesen . Die Krankenkasse  sagte das sich der Mutterschutz jetzt einfach nach hinten verschiebt . Also die 6 Wochen vor der Geburt werden nach der Geburt dazu berechnet . Was bringt mir denn das ? Wann beginnt denn jetzt die Elternzeit? Da mein Kind in einem weiter entfernten Krankenhaus zur Welt gekommen ist bin  ich heute erst nach Hause gekommen und habe auch noch keine Elternzeit bei meinem Arbeiter beantragt . Bin ich da jetzt zu spät dran ? Wäre dann das Datum für die Elternzeit 15.10.19 bis 14.10.20? Ich nehme 1 Jahr . 
Liebe Grüße 

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Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 31.10.2019, 20:59 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Mutterschutz und Elterntzeit

Liebe Pancake, 

erst einmal herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs. 

Kommt ein Baby sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, stehen der Mutter nach der Geburt 18 Wochen (6 Wochen + 12 Wochen) Mutterschaftsurlaub zu. Das gesetzliche Beschäftigungsverbot in den ersten acht Wochen nach der Geburt ist sowohl von der Mutter als auch vom Arbeitgeber zu befolgen. Bei einer Frühgeburt verlängert sich dieser Zeitraum laut dem Mutterschutzgesetz § 6 auf 12 Wochen plus den Zeitraum der Schutzfrist, die aufgrund der früheren Geburt vor dem errechneten Entbindungstermin nicht Anspruch genommen werden konnte.

Die Elternzeit sollte 7 Wochen vor Beginn beantragt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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