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Erneute Schwangerschaft in der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Schleich,

Ich befinde mich momentan noch bis September 2020 in Elternzeit. Habe aber kein Elterngeldbezug mehr (bereits ausgelaufen).
Nun bin ich wieder schwanger. Der voraussichtliche ET ist der 19.6.20.
Ich weiß das ich meine jetzige elternzeit vorzeitig beenden kann damit ich wieder in den Mutterschutz komme.
Aber wie genau soll das ablaufen?
1. Brauch ich für den AG wieder eine Bescheinigung der SS?
2. Auf wann muss ich die Elternzeit vorzeitig beenden? Genau einen Tag vor Beginn der Mutterschutzfrist?
3. Muss der AG dem zustimmen?
4. Muss ich wieder zum Betriebsarzt? (arbeite nämlich im Krankenhaus und hatte bei meiner letzten SS gleich Beschäftigungsverbot bekommen)
5. Bis wann sollte der AG über meine jetzige SS bescheid wissen? Habe nämlich bisher noch nicht Bescheid gegeben.
Vielen lieben Dank schon mal für die Antworten und einen Guten Rutsch ins neue Jahr 2020

Grüße 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 03.01.2020, 21:20 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Erneute Schwangerschaft in der Elternzeit

Liebe Miriam, 

vielen lieben Dank für Ihre Frage und ebenfalls ein frohes neues Jahr. 

Einen Tag bevor der Mutterschutz beginnt, sollten Sie Ihre jetzige Elternzeit beenden. Ihr Arbeitgeber benötigt hierzu eine erneute Bescheinigung über die jetzige Schwangerschaft. Zum Betriebsarzt sollten Sie auf jeden Fall gehen. Wahrscheinlich werden Sie auch jetzt aufgrund ihres Berufes ein Beschäftigungsverbot bekommen. Daher würde ich Ihnen raten recht bald ihren Arbeitgeber zu informieren. 

 

 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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