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Elternzeit und Minijob

Guten Morgen Frau Schleich, 

Wissen Sie vielleicht wie das ist?

Ich habe bei meinem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) 2 Jahre Elternzeit beantragt und erhalte das Basiselterngeld. Vor meiner Schwangerschaft habe ich zusätzlich ein paar Stunden die Woche woanders gearbeitet, was ich vom Haupt-AG genehmigen lassen musste.

Falls ich nach Ende der Bezugszeit vom Elterngeld wieder ein paar Stunden bei der früheren Stelle minijobben möchte, muss ich das mit dem Haupt-AG abklären? Könnten die das verbieten? 

Danke und liebe Grüße 

Rainbow 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 10.02.2020, 12:58 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit und Minijob

Liebe rainbow,

vielen lieben Dank für Ihre Frage. 

Normalerweise sollte es mit Ihrem Arbeitgeber keine Probleme geben. Beantragen bzw Absprechen müssen Sie dieses allerdings trotzdem. Damit sind die rechtlich auf der sicheren Seite. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

 

 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elternzeit und Minijob

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich würde gern noch eine Frage dazu stellen: im Falle einer erneuten Schwangerschaft - würde das neue Elterngeld dann auf Basis des Minijobs oder des Gehalts vor der ersten Schwangerschaft berechnet werden?

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 10.02.2020, 22:10 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit und Minijob

 

Ausgangspunkt für das Elterngeld ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden die Monate vor der Geburt des ersten Kindes mit einberechnet. 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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