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Elternzeit nur in Lebensmonaten oder auch in Kalendermonaten möglich?

Sehr geehrte Frau Schleich,

mein Arbeitgeber sagt, die Elternzeit darf nur in lebensmonaten des Kindes beantragt werden, z.B vom 15.05.2018 bis zum 14.05.2019. Im Internet finde ich aber die Aussagen, dass es zwar für Elterngeld ratsam wäre ist aber für Elternzeit nicht verpflichtend, also z.B 15.05.18 bis zum 30.05.2019 geht auch.  Im Elternzeit/Elterngeld Gesetzt finde ich keien Anganben dazu.

Wie ist es richtig?

Und wo ist diese Information festgehalten?

Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

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Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 05.06.2018, 20:29 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit nur in Lebensmonaten oder auch in Kalendermonaten möglich?

Liebe Jami,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.
Elterngeld wird in Lebensmonate beantragt, das sind die so genannten Bezugsmonate. Bei der Elternzeit ist es mir persönlich nicht bekannt, dass es verpflichtend ist die Elternzeit in Lebensmonaten zu beantragen. Ich würde Ihnen raten, dass Sie sich diesbezüglich vielleicht nochmal an eine Familienberatungsstelle (z.B. Pro Familia) wenden. Dann sind Sie definitiv auf der sicheren Seite.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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