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Elternzeit immer bei allen AG

Hallo,

Ich finde keine wirklichen Rat und hoffe Sie können mir weiter helfen. Ich habe zwei Arbeitsstellen (einer davon Minijob), bin in Elternzeit aber arbeite jeweils Teilzeit bei beiden. Jetzt bin ich wieder schwanger und habe in meiner "Haupt"arbeitsstelle ein Beschäftigungsverbot. Damit ich weiterhin Lohn bekomme haben wir die Elternzeit vorzeitig beendet (da man angeblich in Elternzeit kein BV bekommen kann). Kann ich dann trotzdem bei dem anderen AG in Elternzeit bleiben? Dachte ehrlich gesagt, dass ich auch dort wieder ein BV bekomme wie in meiner 1. Ss, aber er will dass ich arbeite... obwohl es vom Mutterschutz her zu gefährlich wäre, aber was kann man da schon machen ohne sich mit dem Chef anzulegen :( Naja, anderes Thema, aber vll habe Sie zu beiden einen Rat für mich. Danke!

Bisherige Antworten

Re: Elternzeit immer bei allen AG

Inzwischen bin ich noch verwirrter.. mit meinem Chef klappt das reden so gut, wie mit meiner Katze.. hab gelesen, dass man in elternzeit gar keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat. ist das auch so, wenn man Teilzeitarbeitet?? 

Ich hab so viele Fragen, das sind hier nur drei von gefühlt 1000... aber wirklich eine Aussage, bei der ich weiß was zu tun ist, gibt mir keiner.. ich hoffe so sehr, dass sie mir hier eine genaue Auskunft geben können. Ich fasse nochmal zusammen:

1. Elternzeit bei 1. Arbeit beendet, muss ich sie auch in der anderen Arbeit beenden, aber dann evtl wieder mehr arbeiten?

Bzw 2. Falls nein, ist es dann sinnvoll zum Mutterschutz hin die Elternzeit zu beenden?

3. Was tun, wenn AG das Mutterschutzgesetz nicht einhält ohne ihn zu verärgern. Lesestoff interessiert ihn nicht.

 

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 17.09.2019, 17:28 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit immer bei allen AG

Hallo nochmal,

um einen vollen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld zu haben, ist es richtig die Elternzeit vorher zu beenden.

Wenn es sich mit dem Arbeitgeber so schwierig verhält, kann ich Ihnen nur raten sich von einen Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 17.09.2019, 17:20 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit immer bei allen AG

Liebe Anna, 

vielen lieben Dank für Ihre Frage. 

Es ist richtig, dass man in der Elternzeit kein Beschäftigungsverbot bekommen kann. Von daher war es richtig, diese vorher zu beenden.

Bei unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen können Sie meines Wissens nach bei dem 2. Arbeitgeber in Elternzeit bleiben. Um ganz sicher zu gehen, empfehle ich Ihnen eine Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Wenn Ihr Gynäkologe Ihnen aber auch hier ein Beschäftigungsverbot erteilt, dann hat sich Ihr Gynäkologe auch danach zu richten. Da steht er in der Pflicht.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elternzeit immer bei allen AG

Vielen lieben Dank für Ihre Antworten! Einen Anwalt möchte ich nicht einschalten, ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem AG. Habe mich bereits an das Gewerbeaufsichtsamt gewendet, die würden eingreifen, aber da verscherze ich es mir ja auch :( jetzt schreibe ich mit ihm mal die schwangerschaftsanzeige und drucke ihm die Gefährderungsbeurteilung aus, vll bringt ihn das zum umdenken. Im Endefekt hilft nix gegen die Sturheit meines Chefs.. Augen zu und durch und hoffen, dass alles gut geht, die nächsten Wochen hab ich mir Urlaub genommen und werde Überstunden abbauen, weil ich so unsicher bin.. das belastet mich alles enorm :(

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 27.09.2019, 20:50 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit immer bei allen AG

Ich hoffe, Sie finden für sich die richtige Lösung und drücke fest beide Daumen 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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