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Elternzeit fpr Zwillinge "falsch" beantragt beim Arbeitgeber

Liebe Frau Schleich, ich bräuchte dringend Ihre Hilfe bei folgendem Problem: Ich habe 2017 Zwillinge bekommen, den Antrag auf EZ habe ich für "die ersten 24 Lebensmonate meines Kindes gestellt" (fertiges Formular, nur zum Ankreuzen) - völlig unwissend dass mir die doppelte Elternzeit zusteht. Bestätigt hat mir der Arbeitgeber auch "die ersten 24 Lebensmonate meines Kndes" ohne Nachfrage. Auf dem Antrag habe ich seinerzeit noch handschriftlich den geplanten Geburtstermin ergänzt sowie der Hinweis "Zwillinge" .Ich hatte im Vorfeld ganz viel gelesen zu den versch. Themen EZ und Elterngeld um ja keinen Fehler zu machen...was soll ich sagen, genau diese wichtige Info ist mir nirgendwo begegnet. Mir ist klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber von einem Personaler hätte meiner Meinung nach doch schon die Rückfrage kommen müssen, wie ich denn die geplanten 2 Jahre auf welches Kind aufteilen möchte...(Kollegin von mir wurde vor Kurzem bei ihrem Antrag mit Zwillis gefragt, sie wusste es nämlich auch nicht- so kam der Stein überhaupt erst ins Rollen) aber gut, es ist jetzt so passiert. Nun meine Frage, ich möchte ja den Anspruch von 4 Jahren nicht verfallen lassen, wie kann ich die Situation retten? In einem Schreiben im Nachgang konkretisieren dass die beantragte EZ für Kind 1 galt?
Ich trage mich nämlich mit dem Gedanken, jetzt nochmal 2 Jahre zu verlängern ( konkret mit dem Hinweis für Kind 2!? - wäre damit die Voraussetzung zur Übertragung erfüllt, von jedem Kind 12 Monate in den ersten 3 LJ zu nehmen?), in dieser Zeit Teilzeit zu arbeiten und die restlichen 2 Jahre 1× von Kind1 und 1× von Kind 2) mitzunehmen bis zum 8 LJ. Ich hätte dadurch den Vorteil dass mein 100% Arbeitsvertrag nicht angegriffen wird, Kündigungsschutz besteht und ich in 2 Jahren nochmal entscheiden kann, weiter TZ in EZ zu arbeiten oder auch alternativ dem Papa die Möglichkeit der EZ zu geben, die dann übrigen 2 Jahre nur 30 Std. zu arbeiten. Ich hoffe mein Problem kam verständlich rüber und sie können mir weiterhelfen...Vielen lieben Dank schonmal vorab und nette Grüße Anja
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 17.11.2018, 21:18 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit fpr Zwillinge "falsch" beantragt beim Arbeitgeber

Liebe Anja,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Ich denke, es sollte keine Probleme geben, den Antrag auf Elternzeit in Bezug auf Ihren Arbeitgeber nochmal schriftlich zu konkretisieren und die weiteren zwei Jahre zu beantragen. Dieses sollte min. drei Monate vor Ende der Elternzeit von Zwilling 1 geschehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elternzeit fpr Zwillinge "falsch" beantragt beim Arbeitgeber

Liebe Frau Schleich, vielen Dank für Ihre Rückmeldung, das beruhigt mich etwas. Ich bemühe mich, hier nochmal Feedback zu geben. Schöne Grüße Anja
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 23.11.2018, 21:59 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit fpr Zwillinge "falsch" beantragt beim Arbeitgeber

Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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