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Elternteil früher beenden

Hallo Frau Schleich,

Ich habe im Januar diesen Jahres entbunden. Nun bin ich wieder schwanger. Et ist der 17.6.17
Meine Frage wäre jetzt kann ich meine Elternzeit ab Februar beenden ohne weiteres? Und wie würde sich das Verhalten wenn mein Arzt mir wieder ein bv ausstellt?
Lieben Dank und Gruß
Asil
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 13.10.2016, 20:40 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternteil früher beenden

Liebe Asil,

sie können die Elternzeit nach vorheriger Absprache mit Ihrem Chef verbinden.
Sollte es dann zu einem Beschäftigungsverbot kommen, bekommen Sie Ihr normales Gehalt. Von der Elternzeit direkt in ein Beschäftigungsverbot zu gehen, dürfte hingegen schwierig sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elternteil früher beenden

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Also mein Wunsch wäre es schon zu arbeiten :) noch mal austreten bevor die neue Elternzeit beginnt. Letztendlich ist es ja auch eine Sache der Finanzen . Null runden sind halt nicht wirklich schön.
Ich fand es aber auch zu wissen was passiert im Fall des Falles. Denn letzte Schwangerschaft hatte ich durch Komplikationen ein bv erhalten. Gibt es eine Frist wie lange vorher gearbeitet werden muss ?
Ich möchte mir da ja auch keinen Ärger einhandeln oder irgendwen betrügen.
Dann wird es sicher bald Zeit das ich mich mit meinem Arbeitgeber zusammen setzte.
Angemeldet habe ich zwei Jahre. Jetzt habe ich gelesen das er zustimmen muss. Nur ohne Erlaubnis könnte ich früher zurück kehren zu Beginn des neuen Mutterschutzes?! Habe ich das richtig verstanden?
Lieben Gruß
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 13.10.2016, 21:00 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternteil früher beenden

Soweit ich informiert bin,gibt es keine Frist wie lange sie nach der Elternzeit arbeiten gehen müssen. Ein BV kann immer mal plötzlich aufgrund von Komplikation auftreten, was Sie letztendlich nicht in der Hand haben.
Ja,er muss diesem zustimmen, was aber im Regelfall kein Problem ist.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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