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Elterngeldanspruch

hallo zusammen

ich war bis zum 31.12.2018 beschäftigt. vom 01.01.19 bis 06.01.19 arbeitslos.

ab 07.01. bis 31.03.19 war bzw bin ich noch beschäftigt und habe jetzt in der probezeit aus persönlichen gründen gekündigt.

unsere tochter wird anfang april geboren.

habe ich anspruch auf elterngeld, dieses wird ja nach dem einkommen der letzten 12 monate berechnet oder bekomme ich das nicht weil ich ja ab 01.04.19 arbeitslos bin ?

viele grüße haiko

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 25.03.2019, 14:02 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeldanspruch

Lieber Haiko,

vielen lieben Dank für Ihre Frage..
Wenn ich es richtig verstehe, erhalten Sie nun Arbeitslosengeld?!

Auch im Fall der Erwerbslosigkeit besteht Anspruch auf das Mindestelterngeld
Der Bezug von Arbeitslosengeld I kann pausiert werden um ggf. ein höheres Elterngeld zu erhalten. Da können Sie schauen, was in Ihrem Fall vorteilhafter ist.

Elterngeld und Arbeitslosengeld I
Das Arbeitslosengeld I ist eine sogenannte Lohnersatzleistung und somit ein Ersatz für Ihr bisheriges Einkommen. Für die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Anspruchshöhe des Elterngeldes wird dieses Ersatzeinkommen nicht berücksichtigt. Das bedeutet, wenn Sie in den 12 Monaten vor der Geburt nur Arbeitslosengeld I bezogen haben, wird dies für die Ermittlung der Höhe des Elterngeldes so behandelt, als hätten Sie kein Einkommen gehabt. Sie erhalten in so einem Fall das Mindestelterngeld.
Findet der Bezug von Arbeitslosengeld I und Elterngeld parallel statt, erfolgt eine Anrechnung dieser Ersatzleistung (ALG I) und hat Einfluss auf die Auszahlungshöhe. Allerdings ist der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro dabei anrechnungsfrei.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elterngeldanspruch

hallo

danke für die Antwort. in den letzten zwölf Monaten habe ich gearbeitet. das heißt dann ja, das ich ein höheres Elterngeld beanspruchen kann wie das mindest Elterngeld, oder?

viele Grüße

Haiko

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 28.03.2019, 15:27 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeldanspruch

Sie müssen es genau vergleichen:
Wie hoch wäre das ALG 1 plus 300 Euro Elterngeld im Vergleich zum Elterngeld aus der Berechnung der letzten 12 Monate.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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