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Elterngeld für zweites Kind

Hallo Frau Schleich.

Mein erster Sohn kam am 24.12.2017 zur Welt, ich war zwar ab September 2017 im Beschäftigungsverbot, zum Glück aber ohne jegliche Abzüge.
Ich habe dann normal ab 09.11.2017 bis 23.02.2018 Mutterschaftsgeld bekommen und ab dort 10 Monate Elterngeld bis zum 23.11.2018 und mein Mann hat auch noch zwei Monate genommen.

Seit 15.03. gehe ich wieder arbeiten, allerdings in Teilzeit in Elternzeit mit nur 22 Stunden. Ich bin derzeit am überlegen, meine Stundenzahl etwas zu erhöhen, da wir unerwartet am 01.12.2019 ein zweites Kind erwarten :)

Seit Dezember habe ich bis Mitte März von Ersparnissen gelebt.
Nun frage ich mich und würde gern berechnen, wie hoch mein Elterngeld für das zweite Kind sein wird und ob es sich lohnt, etwas mehr arbeiten zu gehen, oder ob ich lieber die Zeit mit meinem ersten Sohn etwas mehr genieße, bis der totale Stress mit zwei Kinder ausbricht ;)

Ich habe folgende Fragen:

1) Welche Monate werden nun für meine Berechnung herangezogen? Soweit ich weiß, fließen die, wo ich Elterngeld bezogen habe, nicht mit ein und ich würde die Monate vor der 1. Schwangerschaft benutzen um auf 12 Monate zu kommen?

2) Was ist mit den Monaten, wo ich von gesparten gelebt habe, kann ich diese ausklammern oder fließen diese mit null Euro ein, ich hoffe nicht!!!

3) Da ich keinen Betreuungsplatz eher hatte bzw. die Eingewöhnung etwas länger gedauert hat, konnte ich nur den halben März arbeiten gehen, kann ich diesen auch ausklammern oder vermiest er mir mit nur der Hälfte Gehalt nun einen Monat für meine Rechnung?

4) Wie hoch ist der Geschwisterbonus in Hessen?

5) Ich bin nun durch mein geringeres Gehalt wieder gesetzlich pflichtversichert. Vorher war ich freiwillig gesetzlich versichert und musste bei der TK meine Versicherung selber zahlen. Wenn ich nun wieder pflichtversichert bin, wer zahlt meine Beiträge in der neuen Elternzeit.

6) Habe ich noch etwas nicht bedacht um mein Elterngeld zu berechnen?

Ich hoffe ich habe alle Eckpunkte genannt, falls noch etwas fehlt, dann geben sie bitte Bescheid. Ich danke Ihnen für ihre Hilfe in diesem Durcheinander...

Swimmy
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 20.04.2019, 18:04 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld für zweites Kind

Liebe Swimmy,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

1) Das Elterngeld orientiert sich am durchschnittlichen Erwerbseinkommen des antragstellenden Elternteils in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Dies gilt auch für die Berechnung des Elterngeldes bei einem zweiten Kind. Wurde in einigen Monaten des zwölfmonatigen Bemessungszeitraums allerdings bereits für das ältere Kind Elterngeld bezogen, werden die betreffenden Monate übersprungen.

2) meines Wissens kann diese Zeit ausgeklammert werden. Wenden Sie sich diesbezüglich nochmal an die Elterngeld Stelle.

3) sehr wahrscheinlich wird nur der halbe Monat berechnet

4) Der Geschwisterbonus wird in Höhe von 10 Prozent des errechneten Elterngeldes gewährt. Wenn diese 10 Prozent weniger als 75 € betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 € erhöht. Maximal kann der Geschwisterbonus 180 € pro Bezugsmonat betragen.

5) Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von weniger als 5.062,50 € brutto sind gesetzlich pflichtversichert und während einer Elternzeit beitragsfrei krankenversichert.

6) soweit müsste alles bedacht sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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