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Elterngeld + Teilzeit und EG + Nettoeinkommen

Hallo liebe Experten.

Kurz zur Situation. Ich bin verbeamteter Lehrer, und meine Partnerin ist in der 10. Woche, der berechnete ET ist Ende August. Ich habe bisher Vollzeit gearbeitet. Unsere gemeinsame vorläufige Planung sieht so aus, dass ich a) grundsätzlich zum neuen Schuljahr im August auf 80% gehe; im September '17 und im darauffolgenden Juni '18 zwei volle Monate EZ nehme und darüber hinaus 12 Monate (zwei Schulhalbjahre ab Februar '18) Elterngeld Plus in Anspruch nehme.

Den Teilzeitantrag wirksam zum August '17 für die 80% muss ich schon JETZT stellen (Schulplanung und so), allerdings würde ich in den maßgeblichen 12 Monaten vor der Geburt 11 Monate Vollzeit, 1 Monat Teilzeit (80%) arbeiten.

Steuerlich: Meine monatlichen Abzüge ans Finanzamt sind recht hoch, weil ich weder zusätzliche Freibeträge noch meine tatsächlichen PKV-Kosten angegeben habe (bzgl. KV führt der AG nur die Mindestvorsorgepauschale ab). Zusammen mit Arbeitsweg und den typischen zusätzlichen (absetzbaren) Ausgaben als Lehrer komme ich z.B. für 2015 auf eine Steuerrückzahlung von 2700,- ).

 

1. Frage: Berechnet sich der Anspruch auf EG(Plus) (bei Angestellten/Beamten) wirklich AUSSCHLIESSLICH auf Basis des anrechenbaren Einkommens in den 12 Monaten vor der Geburt? Das EG soll ja das wegfallende Einkommen z.T. ersetzen. Man könnte ja nun bösartigerweise auf die Idee kommen, dass bei mir nicht 50% wegfallen (100-50%) sondern nur 30% (80-50%), weil ich schon (1 Monat) VOR Geburt des Kindes in Teilzeit bin.

 

2. Frage:

a) Lohnt es sich noch, beim Finanzamt alles für ein höheres Nettoeinkommen zu tun? Ich finde dazu im Netz widersprüchliche Angaben; scheinbar hat es eine Neuregelung gegeben und es wird eh ein fiktives Netto berechnet, sodass sich diese „Trickserei“ ohnehin nicht mehr lohnt? Stimmt das?

b) Wie wird das Netto fürs Elterngeld bei Beamten überhaupt berechnet? Ich habe ja keine SV-Abzüge, dafür aber meinen PKV Beitrag.

Wir haben ohnehin vor, uns ausführlich und frühzeitig bei der Elterngeldstelle beraten zu lassen, aber die Fragen sind ja etwas dringlich wegen der Fristen.

Vielen Dank vorab für die Mühe.

LG, Jakob

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 24.01.2017, 21:09 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld + Teilzeit und EG + Nettoeinkommen

Lieber Jacob,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Das Elterngeld wir aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet. In diesem Moment wirkt der Monat Teilzeit vor der Geburt des Kindes negativ für Sie aus, leider.
In manchen Fällen kann sich eine Verschiebung der Steuerklassen tatsächlich lohnen. Das ist aber durch die immer neuen Regelungen ein sehr kompliziertes System, so dass Sie sich mit dieser Fragestellung an eine Lohnsteuerberatung wenden sollten.
Um das Elterngeld schon einmal zu berechnen, kann ich Ihnen folgenden Link empfehlen :

https://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html

Ansonsten rate ich Ihnen, sich einen Termin in der Elterngeldstelle zur Beratung geben zu lassen. Da sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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