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Beschäftigungsverbot

Hallo, 

ich bin Kinderkrankenschwester. Seit kurzem weiß ich, dass ich schwanger bin. Nun stellt sich für mich die Frage wie es mit meiner Arbeit aussieht. Ich bin zur Zeit erstmal für einen Woche krankgeschrieben.

Ich hoffe, dass am Freitag endlich meine Schwangerschaft bestätigt werden kann, da vor einer Woche leider außer eine noch sehr kleine Fruchthöhle im US nichts zu sehen war. 
Daher hab ich natürlich bis jetzt meinem Arbeitgeber nichts von meiner Schwangerschaft erzählt. 
Das werde ich natürlich tuen sobald ich es bestätigt bekomme. 
Ich frage mich allerdings, wie es dann für mich weitergeht. Darf man als Schwangere weiter auf einer Kinderstation beschäftigt werden? Darf ich überhaupt noch engen Kontakt zu meinen kleinen Patienten haben oder kommen für mich nur noch administrative Aufgaben in Frage? 
Oder steht mir ein Beschäftigungsverbot zu? 
Dazu kommt, dass ich eigentlich ungerne möchte, dass alle meine Kollegen noch vor der 12 SSW davon erfahren. Denn ich habe schon große Angst, dass noch etwas schief gehen könnte und möchte dann ungerne mich vor 40 Leuten erklären müssen. 
Wenn ich allerdings extra Dienste oder Ähnliches bekomme, dann wissen es natürlich alle. 
Gibt es auch die Möglichkeit die ersten Wochen ein BV zu bekommen oder Ähnliches? 

Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der sich auskennt oder ein ähnliches Problem hatte. 

Sorry für die lange Geschichte ... 

Liebe Grüße :-) 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 04.07.2020, 20:21 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beschäftigungsverbot

Liebe Tatjana, 

vielen lieben Dank für Ihre Frage. 

Ich kann Ihre Vorbehalte, die Schwangerschaft jetzt schon öffentlich zu machen, gut verstehen.

Sprechen Sie auf jeden Fall noch einmal mit Ihrem Gynäkologen über diese Situation. Meines Erachtens nach ist der Kontakt zu den kleinen Patienten eher ungünstig. Entweder muss ihr Arbeitgeber Ihnen einen anderen Aufgabenbereich überlassen, ansonsten kann Ihnen Ihr Gynäkologe ein Beschäftigungsverbot erteilen. Vielleicht kann Ihr behandelnder Arzt solange die Situation unklar ist auch nochmal eine AU ausstellen.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Beschäftigungsverbot

Vielen Dank für ihre Hilfe :-) 

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 10.07.2020, 21:53 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beschäftigungsverbot

Gern geschehen :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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