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Arbeitsrecht- Umzug und Minijob in der Elternzeit

Hallo zusammen,

ich habe im November unsere Tocter zur Welt gebracht. Bei meinem Arbeitgeber habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt.
Allerdings werden wir vorraussichtlich Ende des Jahres umziehen (>100 km entfernt), so dass ich wohl nicht wieder an diesen Arbeitsplatz zurückkehren werde.

Gilt die Elternzeit trotzdem weiter, wenn ich umgezogen bin?

Nun habe ich einen Minijob im neuen Wohnort gesehen (ich arbeite als Logopädin in einem Krankenhaus). Muss ich mir diese Tätigkeit (wenn ich die Stelle bekommen sollte) vom aktuellen Arbeitgeber genehmigen lassen?
Kann mir mein Arbeitgeber dann vorzeitig künigen, wenn absehbar ist, dass ich nach der Elternzeit nicht zurückkehren werde?
Wie ist es mit der Versicherung und Anrechnung der Rentenzeit, wenn ich einen Auslösungsvertrag bekommen sollte?

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 20.02.2018, 11:51 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Arbeitsrecht- Umzug und Minijob in der Elternzeit

Liebe Hoppelhase,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Auch wenn Sie umgezogen sind, gilt die Elternzeit normal weiter. Sie müssen die Änderung der Adresse jedoch Ihrem Arbeitgeber mitteilen.
Während der gesamten Elternzeit besteht ein Kündigungsschutz. Daher könnten Sie Ihrem Arbeitgeber schon informieren, wenn es absehbar ist, dass sie nach der Elternzeit nicht wieder kommen werden. Sie müssen es ihm allerdings jetzt noch nicht mitteilen.

Wer in der Elternzeit einen Nebenjob annehmen will, muss sich das vom Arbeitgeber genehmigen lassen. Dieses sollte mindestens vier Wochen vor Beginn des Mini-Jobs geschehen.

Zum Thema Auflösungsvertrag habe ich einen interessanten Link gefunden. Vielleicht hilft dieser Ihnen weiter

https://kuendigungsanwalt.de/aufhebungsvertrag.html


Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Arbeitsrecht- Umzug und Minijob in der Elternzeit

Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort, das hat mir schon sehr geholfen. Mir ist jedoch noch eine Frage gekommen

Muss ich bei einem Umzug in ein neues Bundesland eigentlich auch das Elterngeld entsprechend neu beantragen?

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 21.02.2018, 22:21 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Arbeitsrecht- Umzug und Minijob in der Elternzeit

Beim Umzug in ein anderes Bundesland müssen Sie dieses nur der jetzt zuständigen Elterngeld Stelle mitteilen. Diese werden es entsprechend weiterleiten.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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