Hi,
Ich weiß nicht, wie die Rechtslage in Deutschland ist. Ich würde jedenfalls nicht riskieren, ein geringeres Wochengeld zu bekommen.... Zumal - zumindet in Ö - das Wochengeld auch die Basis fürs einkommensabhänige Kinderbetreuungsgeld ist (allerdings gibt es da eine "Mindestarbeitszeit" von 6 Monaten - bei dir ev. ein Problem wg. dem frühen Mutterschutz, aber mit einem freien DV und einer geringfügigen Beschäftigung würde sich das Problem lösen lassen.... du musst dann halt gleich starten damit. Ich würde also warten bis der Antrag durch ist und es dann sagen, zumindest mich aber vorher gut rechtlich erkundigen, va was das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld betrifft.
Lg
Angie