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Elterngeld

Huhu ihr,

vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Ich blick gerade nicht so wirklich durch. Sitze schonmal über den Antrag für das Elterngeld. Kurze Infos:

- ET  Kind 2 ist der 18.7.18

- bin noch bis 16.5.18 in Elternzeit von Kind 1

- ab den 17.5.18 hab ich erneutes Beschäftigungsverbot für Kind 2 (also zwischen den beiden Kindern nicht in meiner alten Stelle gearbeitet)

Muss ich nun den Mindestbeitrag beantragen oder wird mir mein Beschäftigungsverbot angerechnet?? =-O

Vielen Dank euch schonmal.

LG Sommerkind :KISSING:

Bisherige Antworten

Re: Elterngeld

Hallo Sommerkind, soweit ich weiss kannst Du beantragen dass der Bemessungszeitraum nicht das letzte Jahr betrifft, sondern die Elterngeldbezugsmonate bzw. (Elternzeit???- das weiß ich leider auch nicht so genau)  ausgeklammert werden. 

 

Am besten d´Du rufst bei der Elterngeldstelle an, die beraten einen dann. 

 

LG

@Sommerkind

Liebes Sommerkind,

bei Fragen zum Elterngeld kannst Du dich auch gerne an unsere Expertin im Experten-Talk "Soziale Fragen zu Schwangerschaft und Familie" wenden.

Sie wird Dir gerne weiterhelfen.

Viele Grüße

Victoria

Re: Elterngeld

Hi Sommerkind,

ich bin natürlich auch kein Jurist oder so, aber wenn du bis 16.05.18 deine Elternzeit beim AG beantragt hast, dann steht dir vom logischen Denken her eine Stelle mit den gleichen Konditionen wie vor Kind 1 zu. Also müsste er dir vom 17.05. an bis Mutterschutzbeginn deinen normalen Lohn bezahlen, der dann auch für dein Elterngeld angerechnet wird. Also so würde ich das jetzt sagen, lasse mich aber gern eines besseren belehren. Vielleicht rufst du aber mal bei der Elterngeldstelle an. Die müssten das besser erklären können.

LG

Re: Elterngeld

So sehe ich das auch. Im BV erhälst du ja Gehalt. Das wird angerechnet.
Ausklammern kann man soweit ich weiß nur solche Monate in denen man Elterngeld bezogen hat. Wenn du also EG plus hattest (hab nicht mehr im Kopf ob das bei dir schon ging, ich war haarscharf vor der Umstellung) dann würden die 24 Monate nicht in die Berechnung eingehen.

Frag aber ruhig die Experten oder die EG Stelle direkt. Ich war damals mit meinem Antrag dort um sicherzustellen, dass alles vollständig ist.

Re: Elterngeld

Huhuu!

Lass dich von den ähnlichen Begriffen -Elternzeit und Elterngeld- nicht täuschen, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe!

Elternzeit sind 3 Jahre, Elterngeld beziehst du nur 1 Jahr. Auch wenn du es dir über 2 Jahre auszahlen lässt, ist der Bewilligungszeitraum 1 Jahr.
Das Elterngeld für deinen ungeborenen Krümel berechnet sich aus deinem Nettoeinkommen der vorangegangenen 12 Monate. Wenn du aus der Elternzeit ins BV rutscht, bist du theoretisch wieder voll erwerbstätig. Du bekommst dein volles Gehalt, dies wird natürlich angerechnet. Was du in den Monaten davor verdient hast, zählt natürlich auch.

Ich fürchte, viel mehr als die 300 Euro bekommst du nicht. Dein Plan war vor meiner ersten SS auch mein Plan. Das geht aber nur auf, wenn man in dem Bewilligungszeitraum des 1. Kindes in MuSchu für das zweite geht. Und ein altersabstand von nur 1 Jahr und 2 Monaten kam für mich nicht in Frage.

Frag das auf jeden Fall nochmal nach. Am besten an unterschiedlichen Stellen. Da hört man es gerne mal so mal so. Und bitte erzähl mir, wenn es doch anders ist. :) Bin da ja lernwillig..

Drücke dir die Daumen!
Alles Gute,
Suse

Re: Elterngeld

Stimmt laut meinen Infos so nicht ganz.

Ich habe 1 Jahr Elternzeit gehabt und bin seit Januar im BV. Laut meinen Infos wird mein Einkommen ohne die 12 Monate Elterngeld heran gezogen. Heißt alles ab Januar und der Rest von vor der Elternzeit.

Daher ich bekomme das gleiche EG wie beim letzten Kind + Geschwisterbonus.

Einzig wenn man mehr als 1 Jahr Elternzeit hatte, was bei Sommerkind wohl zutrifft, dann geht das wohl nicht. Dann wirds wohl wie du schon sagtest eher der Mindestsatz.

Daher 12 Monate ausklammern ja, 36 Monate nein.

Aber man muss nicht direkt von EZ in MuSchu fallen soweit ich weiß.

So wurde es mir zumindest gesagt und ich hoffe das trifft so auch zu am Ende sonst wirds eng bei uns :-D

Re: Elterngeld

Aber durch das BV hast du nun wieder ein geregeltes Einkommen. Was bei mir durch Teilzeit in Elternzeit auch der Fall ist. Und mir steht das Elterngeld vom 1. Kind nicht zu. Ich sehe den Unterschied gerade nicht irgendwie..

Re: Elterngeld

Na das ist komisch, wie gesagt meine Infos geben das so her :-/ Ich werde es sehen wenn es soweit ist xD
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