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Alleinerziehenden-Status trotz neuem Partner

Hallo,
ich lebe von dem Vater meines Kindes seit 2 1/2 JAhren getrennt und habe seit fast einem JAhr einen neuen PArtner, dem die Vaterrolle perfekt steht.
Wir wohnen noch nich offiziell zusammen, beabsichtigen das aber in kurzer Zeit und erwarten auch ein gemeinsames Kind.
ICh erhalte aufgrund meines Alleinerziehenden Status für Louis den Alleinerziehendenmehrbedarf über die ArGe.
ICh möchte nun wissen, ob ich weiterhin als alleinerziehend für Louis gelte, auch wenn ich mit einem neuen Partner zusammenlebe?
Unterhalt muss ja dennoch weiter vom Kindsvater gezahlt werden.
Und dann hab ich noch eine Frage zum Thema Heiraten.
ISt es möglich, dass mein Grosser auch den neuen Namen bekommt (er trägt bisher meinen)- ohne die Zustimmung seines Vaters?
Und wie schaut es mit Adoption aus, muss der Kindsvater (ohne Sorgerecht) zustimmen?
Hoffe hier kann jemand helfen
LG Katrin
Bisherige Antworten

Alleinerziehenden-Status trotz neuem Partner

Hallo Katrin,
zu Deiner ersten Frage: Ruf doch einfach mal bei der Arge an. Obwohl ich glaube, dass Du dann nicht mehr als AE giltst.
Euren neuen Familiennamen wird Dein Sohn ohne Zustimmung des Vaters wohl nicht bekommen und eine Adoption ist meines Wissens auch nicht möglich.
Aber genau weiß ich das alles nicht.
LG, Ina

Alleinerziehenden-Status trotz neuem Partner

Hallo Katrin,
zum Thema Adoption kann ich sagen, dass der Vater zumindest informiert werden muss und ich glaube, er muss auch sein Einverständnis geben. Ich wurde von meiner Stiefmutter adoptiert, als ich schon Mitte 20 war und dennoch musste meine biologische Mutter informiert werden und ich glaube auch ihre Zustimmung geben. Sorgerecht hatte sie nie für mich gehabt, sondern nur mein Vater.
LG
Eva

Alleinerziehenden-Status trotz neuem Partner

Hallo Katrin!

Ich stehe im mom vor dem selben problem bzw so ein großes problem ist es nicht!!!

also soweit ich weiß wird dein neuerpartner, bei einem zusammenzug mit zu deiner Lebensgemeinschaft gezählt,dh sein gehalt wird voll mit angerechnet, bis auf einen teil den man dazu verdienen darf den ich aber nicht genau weiß!

Ich würde zb nichts mehr von der Arge bekommen :-(((

Zu deiner 2ten Frage! Es kommt drauf an ob du das alleinige sorgerecht hast! solltest du es haben kann dein Sohn ohne absprache mit dem Vater den namen deines lebensgefährten bei einer hochzeit annehmen! Solltet ihr das gemeinsame sorgerecht haben, muss er der namensänderung zustimmen!

bei einer adoption muss der leibliche Vater so oder so immer zustimmen!

LG Pia

Alleinerziehenden-Status trotz neuem Partner

Hallo Pia,
eine Einbenennung ist auch bei Kindern, wo das alleinige SR bei der Mutter liegt, ohne Zustimmung des leiblichen Vaters nicht möglich. Da mein Mann und ich bei unserer Heirat auch vor dieser Frage standen haben wir uns erkundigt. Es gilt hier dasselbe wie bei Adoptionen.
LG Lili

Alleinerziehenden-Status trotz neuem Partner

Hallo Katrin,
sobald Du mit einem Mann zusammenziehst, bist Du nicht mehr Alleinerziehend! Sein Gehalt wird bei der Berechnung von allen Zuschüssen/Leistungen (Kindergarten usw) voll mit angerechnet...
Unterhalt für das Kind ist natürlich nicht betroffen!
LG
Antje

Alleinerziehenden-Status trotz neuem Partner

Hi Katrin,
der Alleinerziehendenzuschlag wird wegfallen. Du bist ja dann nicht mehr alleinerziehend.
Zur Adoption muss der leibliche Vater zustimmen. Denk daran, dass mit einer Adoption auch der Unterhalt wegfallen würde.
Bei allem neuen Familienglück, was euch allen zu wünschen ist, solltest Du im Auge behalten, dass der leibliche Vater nun mal der "Papa" Deines Sohnes ist. Er ist ein Teil der Wurzeln Deines Kindes. Die werden für Dein Kind mal so oder so wichtig sein.
Wenn Dein Ex kein Sorgerecht hat, brauchst Du die Zustimmung für die Einbenennung nicht. Ist das Kind älter als fünf, muss es selber zustimmen.
LG Conny

Alleinerziehenden-Status trotz neuem Partner

Vielen Dank für die Antworten.
Das Thema Adoption steht im Moment noch nicht oben auf der Liste, ich wollte e shalt nur schon mal wissen.
Ausserdem ändert eine Adoption ja auch nichts daran, dass er der leibliche Vater ist - leider.
Aber ich hätte ann keine Drohungen mehr zu befürchten und müsste nicht ständig damit rechnen vor Gericht zu müssen. Louis könnte einfach zu ihm wenn er das möchte, und nicht weil 14 Tage rum sind und es das REcht des Vaters ist.
Im Moment brauch ich das Geld, aber auch Louis hat kein grosses Interesse an seinem Vater...da er sich nie auf ihn verlassen kann. Aber wenn die Adoptionsentscheidung ein Thema wird, dann ist Louis vielleicht schon alt genug und kann das selber entscheiden...oder zumindest mitreden.
LG

Alleinerziehenden-Status trotz neuem Partner

Hi Katse,
das klingt ja wirklich nach einen problematischen Verhältnis mit dem Vater von Louis. Hast Du schon mal daran gedacht, Hilfe einer Familienberatung in Anspruch zu nehmen?
Vielleicht hilft es Dir auch es so zu sehen, dass es nicht nur das Recht des Vaters ist, sondern vor allem auch das Recht von Louis. Und beide Eltern haben die Pflicht, diesen Umgang zu fördern.
Louis wird, was die Adoption angeht, erst ein Mitspracherecht haben, wenn er volljährig ist. Dass der Vater auf den 14tägigen Umgang besteht, zeigt doch aber eigentlich, dass ihm sein Kind auch wichtig sein muss. Man "tut" sich doch kein Kind "an", wenn es einem am Ärmel vorbei geht.
Vielleicht gibt es einen Weg, die Situation zu verbessern?
Viel Glück,
Conny

Alleinerziehenden-Status trotz neuem Partner

Hallo Katrin,
sobald Du mit Deinem Freund zusammenzieht seid Ihr offiziell eine Bedarfsgemeinschaft (was für ein Wort) und Du verlierst Deinen AE-Status.
Namensänderung und Adoption sind ohne Zustimmung des leiblichen Vaters nicht möglich. Deswegen trage ich seit meiner Heirat einen Doppelnamen, mein Sohn trägt meinen Mädchennamen. Aber bedenke bitte vorher, dass mit einer Adoption alle Rechte und Pflichten auf Deinen Freund übergehen. Die Verbindung zum leiblichen KV wird komplett unterbrochen.
Im neuen Jahr werde ich versuchen, die Zustimmung des KV zur Adoption zu bekommen. Wahrscheinlich kein Problem, da er sowieso ungern KU zahlt und auch keinen richtigen Umgang wünscht.
LG und alles Gute Lili
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