Mal rechtliche Frage habe....
Ab August kommt zu uns jemand 3 Vormittage die Woche ins Haus und würde unseren Jüngsten betreuen und unseren Großen Mittags aus dem KiGa holen, wie ist das rechtlich, ist das schon ne Tagesmutter oder läuft sowas als Babysitting da sie zu uns ins Haus kommt? Sind ca.16 1/2 Std. i.d. Woche, sie ist gelernte Erzieherin und hat nach der Prüfung keine Stelle bekommen und macht das zusätzlich zum Arbeitslosengeld. Muß ich sie irgedwo anmelden, versichern o.ä? Hab überhaupt keine Ahnung und sie leider auch nicht! Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte!
LG Tina
Re: Mal rechtliche Frage habe....
ja, sie gilt als selbständig und muss natürlich gemeldet sein. Schau mal auf der Seite vom hessischen Tagespflegebüro (auch wenn Du nicht aus Hessen bist, gibts dort interessante Infos darüber).
LG Uta
Re: Mal rechtliche Frage habe....
als Arbeitslose darf sie nur 165? dazuverdienen und es darf eine Wochenarbeitszeit von 15 Std. nicht überschreiten.
Sie muß es auch beim Arbeitsamt angeben und du mußt jeden Monat einen Wisch ausfüllen über die arbeitszeit und dem Geld.
LG Sabine
Re: Mal rechtliche Frage habe....
wenn jemand zu Dir nach Hause kommt spricht man eigentlich eher von einer Kinderfrau, nur mal so zur Info. Am Einfachsten wäre es wenn Du Dich als Arbeitgeber eines Minijob bei der Minijobzentrale melden würdest.
LG Andrea
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