Namensrecht ???
erstmal wünsche ich allen ein frohes Weihnachstfest und einen tollen Rutsch ins neue Jahr.
Habe allerdings auch gleich eine Frage:
Es ist so, daß ich mich von Yannick´s Vater getrennt und nun einen neuen Mann kennengelernt habe (*freu*).
Yannick´s Papa und ich waren nicht verheiratet und ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn. Yannick hat auch meinen Nachnamen!
Nun wollen mein neuer Partner und ich heiraten (*mega-freu). Mein Zukünftiger hat auch einen Sohn aus erster Ehe, der bei uns lebt und somit möchte ich auch den Namen von ihm annehmen. Nun meine Frage: Kann Yannick ebenfalls den Namen meines Zukünftigen annehmen, oder bedarf es da der Zustimmung des Vaters? Ich hätte schon ganz gerne, daß Wir alle denselben Nachnamen tragen, weiß aber nicht, ob das so einfach möglich ist.
Wäre super, wenn vielleicht einer mehr weiß als ich, oder den fall schonmal hatte und mir weiterhelfen könnte.
Liebe Weihnachstgrüße
Monemaus + Yannick
Re: Namensrecht ???
ich hoffe ihr hattet ein schönes Weihnachtsfest!
Also, ich habe dieses Jahr im April geheiratet, und bei mir gab es keine Probleme mit der Namensänderung, habe auch alleiniges Sorgerecht und er hatte meinen Nachnamen! Mein Sohn trägt jetzt den Namen meines Mannes (und mir), wir haben paar Tage nach der Hochzeit die Namensänderung beantragt. Kann man aber auch gleich im Anschluß an die Trauung durchführen, haben wir irgendwie verpaßt *g*!
Gedanken mußt du dir keine machen wenn du das alleinige Sorgerecht hast, du kannst die Namensänderung beantragen ohne das der Vater seine Zustimmung dazu geben muß (oder es erfährt)!Das ist nur ein Blatt, und das selbe Formular was auch du zur Namensänderung erhälst.
Da steht dein Name mit Anschrift, der Name des Vaters, dann Name und Anschrift deines Ehemannes, und zuletzt Name und A. des Kindes. Dann nur die Erklärung der Eheschließung, die Erläuterung das der Ehemann nicht der Vaters des Kindes ist, das, daß Kind in dem gemeinsamen Haushalt wohnt, und das ihr den Familiennamen erteilt. Die Einwilligung vom gesetzlichen Vertreter (also dir), und deine Unterschrift - das war´s!
Ist beim alleinigen Sorgerecht also kein Thema, zum Glück ;0)!
Zur Adoption braucht man allerdings die Einwilligung des "leiblichen" Vaters, naja hat Zeit!
Alles Gute für eure Hochzeit, und viel Glück mit der neuen Family!
Liebe Grüße
*~*~ Hope ~*~*
Re: Namensrecht ???
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