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Viele Fragen,wer weiß bescheid??

Ich bin noch bis zum 2.2.2006 im Erzeihungsurlaub mit Damien.Da ich Anfang März 2006 mein 2tes Kind erwarten werde,werde ich die Arbeit ja nicht antreten können,da ich ja dann schon im Mutterschutz bin,dazu ein paar fragen.Ich bin jetzt im 4ten Monat.
1.Wann muß mein AG denn bescheid wissen über die SS??
2.Habe ich Anspruch auf Mutterschutzgeld??Bin in einem sehr großen Unternehmen mit etlichen Mitarbeitern.
3.Wann kann ich das Mutterschutzgeld beantragen und wo?Ist das weiterhin so das ich einen teil vom Ag und einen Teil von der KK bekomme??
4.Die Elternzeiten überschneiden sich ja praktisch durch den Mutterschutz,hab ich also weiterhin Anrecht auf einen Arbeitsplatz nach 3Jahren??
Eine Menge Fragen aber vielleicht kennt sich ja jemand besser als ich aus.LG Mandy
Bisherige Antworten

Re: Viele Fragen,wer weiß bescheid??

Hallo mandy! Der Ag zahlt nciht den Anteil zum MUschu...du bekommst nur den Zuschlag (waren es 13 ? pro Tag für 90 tage ? )von der KK und das kannst du erst waren es 6 oder 7 Wochen vor ET bei der KK beantragen. Der AG zahlt nicht. Du muß den AG mindestes 3 Monate vorher bescheid geben ,ob und wieviel du arbeiten möchtest...da Du dann in Muschu bist, kannst du gleich sagen, dass du deine EZ verlängern wirst. Dir bleibt das Anrecht auf Arbeit erhalten.
LG Glasi

Re: Viele Fragen,wer weiß bescheid??

1. Da gibt es keine Verpflichtung. Fair finde ich immer, es recht früh zu sagen - Anfang 4. Monat, wenn man einigermassen sicher hofft, dass mit der Schwangerschaft alles ok ist, finde ich realistisch
2. Meines Wissens berechnet sich das MuSchuGeld nach dem Einkommen der letzten drei Monate - wenn Du also in der Elternzeit nicht gearbeitet hast, hast Du vermutlich keinen Anspruch. Würde aber nochmal bei der Krankenkasse fragen.
4. Ja - also nach Ablauf der zweiten Elternzeit.
Ach ja, Link zu der Elternzeitbroschüre des Bundesministeriums für weißnichtwas steht in meinem Profil, glaube ich
LG Iris

Re:Ich danke euch beiden LG-->>

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