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Einkommenssteuererklärung/400 Euro Job

Hallo. Muss ich bei der gemeinsamen Einkommenssteuererklärung für 2005 meinen 400 Euro Job angeben? Hat da vielleicht jemand von euch Erfahrung?. VG Sylvia
Bisherige Antworten

Re: Einkommenssteuererklärung/400 Euro Job

Hallo, habe mal den Text aus meinen Einkommensteuerprogramm kopiert. In der Einkommensteuererklärung gilt für den geringfügigen Arbeitslohn Folgendes:
Hatten Sie dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vorgelegt, müssen Sie den Verdienst in die "Anlage N" unter Bruttoarbeitslohn (im Programm unter Arbeitnehmer, Einnahmen) eintragen. Ob tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wurde oder nicht, spielt keine Rolle. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit können Sie als Werbungskosten geltend machen.
Falls der Arbeitslohn pauschal versteuert wurde - gleichgültig ob mit 2% oder mit 20% -, bleibt er in der Steuererklärung außen vor. Andererseits wird die Pauschalsteuer nicht auf die Steuerschuld angerechnet. Werbungskosten sind leider nicht absetzbar.
LG pinky
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