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Bis wann muß mir der AG bescheid sagen in ...

welche Abt. ich komme, bzw. wie ich arbeiten muß?
Hallo,
meine Tochter wird am 10.02. 3Jahre, ich habe seit ca.1Jahr alle paar Wochen Kontakt zu meinem zuständigen Personalbetreuer, der seitdem schon mündlich weiß wie ich arbeiten will. Ich habe ausserdem noch einen formellen Brief im November (3monats Frist) geschrieben, das ich die Arbeitszeit reduzieren will, von 35Std auf max. 21Std. Ich habe ihm auch geschrieben das ich gerne 3x ganztags arbeiten würde und am liebsten Mo-Mi (auf Rat des Betriebsrat habe ich meine Wunschtage angegeben).
Bis wann muß sich jetzt der AG (große Firma) melden?
Am Freitag sind es nur noch 4Wochen und ich sitzt wie auf Kohlen.
LG. Marion
Bisherige Antworten

leider keine Ahnung, aber viel Glück! *Daumendrück

Aus dem Gesetz ueber Teilzeitarbeit:

(5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach Absatz 3 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit schriftlich abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt. Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.

Na, dann drücke ich mal die Daumen, dass...

morgen nix kommt *g*!
HG
Katja

Re: Aus dem Gesetz ueber Teilzeitarbeit:

Hallo,
also wenn ich das richtig verstehe, muss bis heute eine Reaktion von der Personalabteilung kommen und wenn ich nichts höre ist der Antrag auf 21Std. durch. Eigentlich müsste mir ja der AG dann auch meine Wunschtage so geben?
Hoffentlich ist dann heute nichts mehr in der Post.
Vielen Dank
Marion
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