S.O.S.- Alg II Sperre
das Jugendamt übernimmt die kosten für die kinderkrippe, in die meine tochter (2,5 jahre) halbtags geht, weil ich als 19jährige alleinerziehende noch unterstützung in der erziehung brauche und nach einem ausbildungsplatz suche.
meine tochter und ich leben von alg II (insgesamt 530 ? warmmiete und 150? zum lebensunterhalt).
die agentur für arbeit hat mir im feb. 06 eine arbeitsgelegenheit (1?- job) vorgeschlagen, die ich jedoch abgelehnt habe, weil mir das jugendamt nicht definitiv mitteilen konnte, ob dann auch weiterhin der besuch der krippe von ihnen finanziert wird.
die krippe ist sehr teuer und wenn die kosten nicht weiter übernommen worden wären, wäre ich für 100? arbeiten gegangen und hätte die krippe (211?) selbst zahlen müssen- das hätte ja keinen sinn gehabt!
nun hab ich aber eine 3 monatige sperre bekommen, bei der mir auch die aufwendungen für unterkunft und heizung gekürzt wurden.
anstatt 680? soll ich die nächsten 3 monate nur noch 197? bekommen (bzw. dieses geld wird direkt an meinen vermieter überwiesen).
ist dies überhaupt möglich, dass einer alleinerziehenden mit kind unter 3 die kosten für unterkunft und heizung so derart gekürzt werden?
ich werde widerspruch einlegen, 1. weil ich nie schriftlich hatte, dass die kostenübernahme von der krippe durch eine arbeitsaufnahme nicht gefährdet ist und
2. weil ich sonst nicht über die runden komme. ich muss meinem vermieter rund 333 ? überweisen (ca. mein kindergeld und das von meiner tochter), dann bleiben mir zum leben nur der rest vom unterhalt, etwa 170? im monat- davon kann ich nicht alles bezahlen, was anfällt- allein 35? gehn wegen dem mittagessen in der krippe und 30? wegen strom weg!
bin total verzweifelt =(
kann mir jemand helfen, kennt sich jemand aus, ob das rechtens ist?
Re: S.O.S.- Alg II Sperre
ich weiss nicht ob es rechtens ist, aber ich würde auch sofort einen eilantrag stellen, 170 ? für 2 Personen ist ja der witz!
ansonsten wenn ich an deiner stelle wäre, dann hätte ich mich wg. der kostenübernahme vom JA mehr gekümmert, d.h. ich würde aufs JA gehen und von denen eine schriftliche bestätigung wollen, dass sie die kosten übernehmen bzw. wenn nicht, würde ich die ablehnung an die agentur bringen. so sieht es aus, als ob du keine lust zum schaffen hast, wenn du nichts in der hand hast.
lg fibila
Re: S.O.S.- Alg II Sperre
also ein Arbeitsangebot abzulehnen, das ist von vorneherein eine sehr sehr heikle Sache!! Darauf weist die Arge aber auch dick und fett und nicht nur kleingedruckt hin. Allein die mögliche "Gefährdung des Kitazuschusses" stellt mE keinen Grund für eine Ablehnung dar. Hast Du Dein Problem denn der Arge geschildert, bevor Du abgelehnt hast?? Dein Sachbearbeiter hätte Dir bestimmt gesagt, dass Du deshalb keinesfalls ablehnen darfst. Im Notfall gibt es übrigens auch die Möglichkeit (bei uns ist das jedenfalls so), die Kitakosten über die Arge zu beziehen.
Aus Sicht der Arge stellt sich der Sachverhalt bei Dir wie folgt dar: Sie will nicht arbeiten und sucht verzweifelt nach irgendeiner Ausrede!
Es könnte höchstens sein, dass die Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme erst nach dem dritten Geburtstag des Kindes beginnt, da kenne ich mich nicht aus. Kann mir das aber nicht wirklich vorstellen in einem Fall wie Deinem, in dem ja ein Kitaplatz schon vorhanden ist, d.h. eine Arbeitsaufnahme tatsächlich völlig unproblematisch möglich ist. Doch wie gesagt, da kenne ich mich nicht aus.
lg juli
Re: S.O.S.- Alg II Sperre
leg schnellstens Widerspruch ein, wenn dein Kind noch keine 3 Jahre alt ist, mußt Du nicht arbeiten gehen, steht auch gesetzlich geschrieben!!
"Zumutbarkeit der Arbeit:
Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) müssen jede Arbeit annehmen, wenn keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen und die Arbeit nicht sittenwidrig oder illegal ist. Damit gelten auch Nachtarbeit, Teilzeitarbeit, Minijobs und auch gemeinnützige Arbeiten als zumutbar. Ausgenommen sind hiervon nur Personen, die Kinder unter 3 Jahren erziehen oder einen nahen Angehörigen pflegen. "
LG Doro
nicht ganz richtig........
ganz so easy ist es leider nicht:
Die Arbeit ist nach § 10 Abs. 1 Nr.3 SGB II dann nicht zumutbar, wenn:
"die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken"
Das heisst im Klartext: bei einem Kind unter 3 ist eine Arbeit nur dann nicht zumutbar, wenn dessen Erziehung gefährdet wäre. Wenn dieses Kind aber faktisch schon längst im Kiga ist, dann wird´s schwierig, da von einer "Gefährdung der Erziehung" durch die Arbeitsaufnahme zu sprechen. Vorausgesetzt natürlich, die angebotene Arbeit passt zu den Betreuungszeiten.
Ich meine, alles andere wäre ja auch völlig widersinnig: Das Jugendamt finanziert die Kitaplätze ja nun nicht, damit die Mütter zu Hause Socken für´s Kind stricken.
lg juli
genauso ist es...
und natürlich würde der krippenbeitrag weitergezahlt werden - da hätte ein anruf/auftritt zur klärung beim jugendamt gereicht! ich arbeite 25 std/woche und muss lediglich 40 euro zur krippe beisteuern - rest ca 160 euro - werden übernommen... die einkommensgrenze liegt bei 1200 euro meine ich!
und ganz ehrlich: gerade bei nem jobangebot muss man sich ganz schnell kümmern und die dinge klären (anruf hätte gereicht)...
gruss
antje
da sieht mans mal wieder...
mir hat meine sachbearbeiterin vom ja definitiv gesagt, dass bei 1?- jobs und jobs auf 400? basis die kosten für die kinderbetreuung im normalfall NICHT mehr übernommen werden...
frag mich mal einer wieso, wo sie doch wollen, dass wir wieda arbeiten gehen!
Re: da sieht mans mal wieder...
also da würde ich selbst nochmal zum jugendamt gehen und das nochmal erläutern lassen (vielleicht mit nem jobbeispiel)!!! ich meine, das wäre ja nun wirklich nen witz, wenn du 100 euro verdienst und dann 200 euro für die krippe zahlen musst!? dat kann doch net!? kann ich mir gar nicht vorstellen...
bei uns ist die einkommengrenze auch ziemlich hoch finde ich - wie schon geschrieben um die 1000-1200 euro!
das klär man nochmal ab... ich drück die daumen!!!
lg
antje
Re: da sieht mans mal wieder...
also dass man bei einem 1 euro Job nur 100 Euro verdient monatlich, ist eine Fehlinterpretation. Es ist nur eben so, dass Dir die 100 Euro überbleiben. Tatsächlich kriegst Du eigentlich wesentlich mehr, nur das ist eben das, was übrig bleibt.
Ich bin mir einigermaßen sicher, dass die Kita weiter bezahlt worden wäre, wenn sie etwas beharrlicher an die Sache rangegangen wäre. Es ging ja nur darum, dass sie "nichts schriftliches" in der Hand hatte und deshalb der Arbeit fernblieb.
lg juli
Re: da sieht mans mal wieder...
der 1?- job wäre nur von 8.30-12.00 uhr gegangen.
1.5? x 3.5std = 5,25?/ tag
5,25? x 5 (Mo- Fr)= 26,25?/ woche
26,25? x 4 = 105? im monat
das hätte wunderbar gepasst, ich hätte in der früh und mittags locker zeit gehabt die kleine in die krippe zu bringen und wieder abzuholen und ich hätte mir 100? dazuverdient, wäre optimal gewesen.
ich hätte beim jugendamt wirklich beharrlicher sein sollen.
nunja aus fehlern lernt man.
hab nun übrigens herausgefunden, dass man mir nichts kürzen kann, da ich vorher nicht mündlich belehrt worden bin über die konsequenzen einer ablehnung und ich habe auch keine eingliederungsvereinbarung unterschrieben.
hab entsprechende gesetzestexte gefunden.
danke trotzdem für alle antworten.
Re: nicht ganz richtig........
mein sachbearbeiter von der arge hat mir nie was davon erzählt, dass die auch die kosten für die krippe übernehmen würden. is au irgendwie klar bei 211?.
naja auf jeden fall wars so: ich hätte den 1- euro- job eigentlich ganz gern gemacht, aber als ich beim jugendamt vorgesprochen hab wegen der kostenübernahme für die kinderkrippe, hat mir meine sachbearbeiterin gesagt, dass sie es grundsätzlich nicht machen bei 1- euro- jobs oder jobs auf 400? basis, nur wenn ich auf ausbildungssuche bin, praktika vorweisen kann, wenn ich zur schule gehe oder ausbildung mache.
doch das wäre immer eine einzelfallsentscheidung...und sie meinte, da ich eh ein kind habe, würde mir der 1?- job, bei dem ich ausländische kinder betreue, während die mütter einen deutschkurs machen, eh nichts bringen.
der sachbearbeiter der arge behauptete, er hätte mit jemandem vom jugendamt telefoniert, der ihm anderes gesagt hätte.
dies wollte ich schriftlich haben.
kam aber nie.
deswegen hab ich den job nicht angetreten.
leider war das alles mündlich, ich habe also nichts schriftlich.
meine frage nochmal: von mir aus sollen sie mir den lebensunterhalt kürzen, ich bin ein sparsamer mensch, aber ist es mit dem gesetz konform, einer alleinerziehenden mit kind unter 3 die aufwendungen für unterkunft und heizung auf dieses minimum zu reduzieren?!
LG und danke für die antworten,
tina
Re: nicht ganz richtig........
mein Tipp: Nimm Dir für Gespräche bei der ARge immer jemanden mit als Zeugen. Die weigern sich oft, ihre Aussagen schriftlich zu bestätigen, wollen sich an GEsagtem nicht festhalten lassen.
Trotzdem war es ein Fehler, den Job nicht anzutreten. WEnn die Arge sagt: Geh hin!!, dann musst Du einfach viel viel vorsichtiger sein und kannst nicht einfach wegbleiben, nur weil du gern was schriftlich gehabt hättest. Mit dem Jugendamt hättest Du Dich ja dann immer noch streiten können.
Und ich sag mal: Also wenn sie die Kita für´s Zuhausebleiben und für irgendwelche Praktika finanzieren, dann müssen sie das mE erst recht bei einem 1-Euro-Job, zu dem Du ja rechtlich verpflichtet bist.
Ich versteh deinen Sachbearbeiter da irgendwie schon, dass er bei dem Sachverhalt stutzig wird.
lg juli
Re: nicht ganz richtig........
mein sb von der arge wusste von anfang an (sept. 05), dass die kleine betreut ist vormittags, im januar hat er mich dann mal eingeladen, um nachzufragen, wie das praktikum war, wie es mit den bewerbungen läuft und so ganz nebenbei hat er mich dann gefragt, ob ich mal was dazuverdienen will, mit nem 1?- job.
ich: ja, klar.
er: ja, dann schauma mal im pc nach, was es so für sie gäb. *er sucht* ja soll ich des mal ausdrucken?
das war alles so völlig unverbindlich.
ich meinte, ich würde auch gleich noch zum ja gehen, um die kostenübernahme der krippe zu klären, ob das klar geht.
meinen aussagen schenkte er dann aber keinen glauben, jedoch hat er nur ganz sanft gemeint: ja gehens da halt nächste woche hin, schnuppernse rein, probierenses aus, legen sie des dem ja vor, sie können immer noch abbrechen um das praktikum für die lehrstelle zu machen.
ich wollte aber noch versichert haben, dass das ja sicher nicht streikt dann.
als nix von ihm kam, sagte ich dem AG des 1?-jobs ab und machte das praktikum (allerdings nur 2 wochen, länger brauchten sie mich nicht). mittlerweile (nach fast 3 monaten) weiß ich aber, dass die lehrstelle leider anderweitig vergeben wurde.
ich hab einfach das gefühl, dass mein sb einfach nur erboßt darüber war, dass ich seine bemühungen, sein mir- unter- die- arme greifen, sein engagement (wie er es mir sagte) in den wind geschossen habe und das das alles eh nicht auf rechtlicher grundlage basiert.
sonst hätte er mir doch viel früher 1?-jobs vorgeschlagen, wenn ich dazu verpflichtet gewesen wäre?
nunja, wiegesagt, ich möchte eigentlich nur noch wissen, ob man mir mit 19 und kind unter 3 die miete so kürzen darf. ich kann davon einfach nicht leben, ohne schulden zu machen.
Re: nicht ganz richtig........
ja, das stimmt schon, was Du schreibst, und finde ich auch richtig. Aber sie hat ja geschrieben, daß sie nicht wußte ob der Krippenplatz bezahlt werden würde oder nicht. Und wenn er nicht bezahlt wird, würde sie die Kleine wohl wieder aus der Kita rausnehmen müssen und somit hat sie keine Betreuung mehr. Fakt ist aber sicher, sie hätte sich auf jeden Fall bei der ARGE melden müssen um das ganze zu klären.
LG Doro
Re: S.O.S.- Alg II Sperre
Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich bei mir.
LG Liza
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