Formalitäten nach der Geburt
Nach der Geburt möchten Mama und Papa natürlich so viel Zeit wie möglich mit ihrem Neugeborenen verbringen. Ein paar Formalitäten sind allerdings noch zu erledigen.
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- © iStock.com/Nastasic
Mit ein wenig Planung nehmen die Formalitäten nach der Geburt nicht überhand. Einige Anträge können auch schon vor dem errechneten Geburtstermin gestellt werden. Wenn die Geburtsurkunde ausgestellt ist, können sich die frisch gebackenen Eltern in Ruhe um Finanzen und Versicherungen für ihren Nachwuchs kümmern.
In diesem Artikel lesen Sie:
- Checkliste
- Namen auswählen
- Geburtsurkunde
- Vaterschaftsanerkennung
- Mitteilung an den Arbeitgeber
- Mutterschaftsgeld
- Anmeldung der Elternzeit
- Elterngeld
- Kindergeld
- Kinderfreibetrag
- Krankenversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Betreuungsplatz vormerken
- Kinderreisepass
Checkliste zu den Formalitäten nach der Geburt
Alle wichtigen Formalitäten mit Antragszeitpunkt, -ort und den benötigten Unterlagen finden Sie hier im praktischen Überblick - zum Ausdrucken und Abhaken.
Checkliste für Formalitäten vor und nach der Geburt als PDF-Dokument herunterladen
Einen Namen für das Kind auswählen
Bei der Geburtsanzeige müssen die Eltern entscheiden, welchen Vor- und Nachnamen das Kind tragen soll. Seinen Namen behält das Kind üblicherweise sein ganzes Leben, daher empfiehlt es sich, ihn mit Bedacht auszuwählen. Kann der Vorname nicht eindeutig einem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden, müssen die Eltern einen zweiten geschlechtsspezifischen Vornamen wählen. Steht der Vorname des Kindes bei der Geburtsanzeige noch nicht fest, muss er innerhalb eines Monats nachgereicht werden.
Haben beide Eltern den gleichen Nachnamen (Ehenamen), erhält das Kind automatisch diesen Nachnamen. Tragen die Eltern unterschiedliche Familiennamen, dürfen sie wählen, welchen der Namen das Kind bekommen soll. Das gilt für verheiratete und für nicht verheiratete Eltern. Möglich ist also auch, dass bei unverheirateten Paaren das Kind den Namen des Vaters trägt. Doppelnamen für das Kind sind in Deutschland nicht zulässig. Die Wahl des Familiennamens für das Kind ist unwiderruflich und er gilt auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder.
Wird bei einer unverheirateten, ledigen Mutter nichts anderes angegeben, erhält das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter.
Geburtsurkunde beantragen: die Geburtsanzeige
Innerhalb der ersten Woche nach der Entbindung muss die Geburt des Kindes beim Standesamt angezeigt werden. Vom Standesamt wird daraufhin eine Geburtsurkunde ausgestellt.
Folgende Dokumente werden für die Geburtskurkunde benötigt:
- Bescheinung der Geburt (durch Hebamme oder Arzt bzw. Krankenhaus)
- Kopie Personalausweis oder Reisepass des Vaters
- Kopie Personalausweis oder Reisepass der Mutter
- Geburtsurkunden von Vater und Mutter
- Beglaubigte Kopie der Eheurkunde bei verheirateten Eltern
- Beglaubigte Kopie der Vaterschaftsanerkennung bei unverheirateten Eltern
Bei einem im Krankenhaus entbundenen Kind wird die Anmeldung meist automatisch vom Krankenhaus durchgeführt. Die Eltern müssen aber die benötigten eigenen Dokumente mitbringen und die Geburtsanzeige unterschreiben. Bei einer Hausgeburt müssen sich die Eltern selbst um die Geburtsanzeige kümmern. Häufig wird diese dann vom Vater durchgeführt. Dafür benötigt er in jedem Fall eine Vollmacht der Mutter.
In der Regel wird die Geburtsurkunde sofort ausgestellt und kann bei persönlicher Geburtsanzeige direkt mitgenommen werden oder wird an die Eltern nach Hause geschickt. Beglaubigte Abschriften (Kopien) der Geburtsurkunde werden für diverse weitere Formalien und Anträge nach der Geburt benötigt.
Die Meldung an das Einwohnermeldeamt erfolgt automatisch durch das Standesamt, hierfür müssen Sie nichts weiter veranlassen.
Anerkennung der Vaterschaft
Sind die Eltern verheiratet, wird der Ehemann automatisch in die Geburtsurkunde als Vater eingetragen. Daher wird zum Beispiel für den Antrag der Geburtsurkunde auch die Heiratsurkunde benötigt. Bei nicht verheirateten Eltern geschieht das nicht automatisch. In diesem Fall muss der Vater zunächst seine Vaterschaft anerkennen. Obwohl "Vaterschaftsanerkennung" etwas gewöhnungsbedürftig klingt, handelt es sich heutzutage lediglich um eine Formalie. Die Anerkennung der Vaterschaft ist auch für das Kind wichtig, denn erst dann hat es auch im rechtlichen Sinn einen Vater. Auch bei Sorgerecht oder Erbschaftsansprüchen ist diese "offizielle" Vaterschaft von Bedeutung.
Die Vaterschaftsanerkennung kann auf dem Standesamt oder dem Jugendamt kostenfrei abgegeben werden und zwar sowohl vor als auch nach der Geburt. Hierfür müssen Vater und Mutter anwesend sein und beide der Anerkennung der Vaterschaft zustimmen.
Außerdem sind folgende Dokumente mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass des Vaters
- Personalausweis oder Reisepass der Mutter
- vor der Geburt: Nachweis über den voraussichtlichen Entbindungstermin des Kindes (steht zum Beispiel im Mutterpass, der Mutterpass ist auch ein gültiger Nachweis)
- nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
Es wird eine öffentliche Urkunde erstellt, von der die Eltern eine beglaubigte Kopie erhalten. Wird die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkannt, sollte diese beglaubigte Kopie schon zur Anmeldung der Geburt auf dem Standesamt mitgebracht werden.
Lesen Sie hier mehr über die Vaterschaftsanerkennung.
Mitteilung der Geburt an Arbeitgeber
Berufstätige Mütter müssen Ihren Arbeitgeber so bald wie möglich über die Geburt informieren. Die Mitteilung der Geburt an den Arbeitgeber ist wichtig für die Einhaltung der gesetzlichen Mutterschutzfristen und ist formlos mündlich oder schriftlich möglich.
Mutterschaftsgeld beantragen
Das Mutterschaftsgeld erhalten Frauen ab sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt. Voraussetzung ist, dass sie während der Schwangerschaft entweder in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis standen oder freiwillig gesetzlich versichert mit Anspruch auf Krankengeld sind.
In der Regel beantragen werdende Mütter das Mutterschaftsgeld schon vor der Geburt. Die Geburtsurkunde muss dann nach der Geburt eingereicht werden. Es ist aber auch möglich, es noch nach der Geburt zu beantragen und rückwirkend zu beziehen. Damit kein finanzielles "Leck" entsteht, empfiehlt es sich aber das Mutterschaftsgeld frühzeitig spätestens zu Beginn des Mutterschutzes zu beantragen.
Anmeldung der Elternzeit
Sofern noch nicht geschehen, sollten Mütter, die direkt im Anschluss an den Mutterschutz Elternzeit nehmen möchten, den Arbeitgeber sobald wie möglich darüber informieren – spätestens jedoch sieben Wochen vor Ende des Mutterschutzes.
Elternzeit nehmende Väter müssen ihren Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit informieren. Wollen sie ab der Geburt in Elternzeit gehen, müssen Väter dies spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin mitteilen.
Für beide Eltern gilt: Bei der Anmeldung müssen alle gewünschten Zeiträume bis zum zweiten Geburtstag des Kindes mitgeteilt werden. Die Mitteilung sollte stets schriftlich, am besten per Einschreiben, erfolgen.
Eine Vorlage zur Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber finden Sie hier auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Elterngeld beantragen
Für frisch gebackene Eltern empfiehlt es sich, sobald wie möglich nach der Geburt das Elterngeld zu beantragen. Denn Elterngeld wird nur bis maximal drei Monate rückwirkend ausgezahlt. Stichtag ist das Datum der Antragstellung.
Kindergeld beantragen
In Deutschland erhalten Eltern für jedes Kind Kindergeld. Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die unabhängig vom Einkommen für jedes Kind ausgezahlt wird. Ab Januar 2021 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind je 219 Euro monatlich, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten und für jedes weitere Kind 250 Euro.
Zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 31. Dezember 2020 erhielt man monatlich für das erste und zweite Kind 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro.
Das Kindergeld wird bereits für den Monat ausgezahlt, in dem das Kind geboren wurde (auch wenn es zum Beispiel am 30. des Monats geboren wurde). Es kann ab Antrag bis zu sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden.
Der Antrag auf Kindergeld muss bei der Familienkasse der für den Wohnort zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden. Auf der Website der Arbeitsagentur steht der Kindergeld-Antrag online zur Verfügung.
Kinderfreibetrag beantragen
Berufstätige Eltern haben entweder Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, der ihnen steuerliche Vorteile bringt. Welche Option sich mehr lohnt, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung. Beantragen müssen Sie den Kinderfreibetrag nicht, da das Einwohnermeldeamt dies automatisch an das Finanzamt meldet. Der Kinderfreibetrag wird dann in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen automatisch berücksichtigt.
Krankenversicherung für das Kind
Während die Kosten für die Geburt und eventuelle Nachsorge (so ist etwa bei Kaiserschnitt ein längerer Krankenhausaufenthalt von Mutter und Kind nötig) noch über die Krankenversicherung der Mutter abgedeckt sind, benötigt das Kind sobald wie möglich eine eigene Krankenversicherung. Es empfiehlt sich, unmittelbar nach Aushändigung der Geburtsurkunde mit der Krankenkasse in Kontakt zu treten. Wie das Kind krankenversichert wird, hängt von der Versicherungssituation der Eltern ab.
Beide Eltern sind gesetzlich versichert: Das Kind wird automatisch in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen und zwar in der Regel beim besserverdienenden Elternteil. Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ist für Kinder kostenfrei.
Ein Elternteil ist privat versichert, das andere gesetzlich: Auch in dieser Konstellation ist entscheidend, welcher Elternteil ein höheres Einkommen hat. Ist der mehr verdienende Elternteil gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die kostenlose Familienversicherung. Hat der privat versicherte Elternteil ein höheres Einkommen (was meist der Fall ist), muss für das Kind eine eigene private Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Beide Eltern sind privat versichert: Für das Kind muss eine eigene private Krankenversicherung abgeschlossen werden, denn in der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenfreie Familienversicherung. Dafür ist der Kinder-Tarif in der Regel erheblich günstiger als der für Erwachsene.
Haftpflichtversicherung
Bei vielen Haftpflichtversicherungen sind Kinder automatisch mitversichert. Das bedeutet: Verursacht das Kind einen Schaden, wird die Haftpflichtversicherung diesen begleichen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Eltern dies bald nach der Geburt mit ihrer Haftpflichtversicherung klären und das Kind gegebenenfalls zusätzlich mit versichern.
Kinderbetreuungsplatz vormerken?
Es klingt wahrscheinlich ein wenig merkwürdig, aber heutzutage empfiehlt es sich tatsächlich, sein Kind schon kurz nach der Geburt für einen Kindergartenplatz oder einen Platz in der Kinderkrippe bzw. bei der Tagesmutter vormerken zu lassen. In Zeiten mangelnder Kindergartenplätze kann es schwierig sein, innerhalb weniger Monate einen Betreuungsplatz in einer öffentlichen Einrichtung zu bekommen. Daran hat auch der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz leider nichts geändert.
Kinderreisepass
Wenn Sie mit Ihrem Baby in absehbarer Zeit ins Ausland reisen möchten, benötigt es einen Reisepass. Der Kinderreisepass wird für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und sofort bei Antrag ausgestellt. Für Fotos gelten weniger strenge Vorschriften als beim Erwachsenen, zudem werden keine Fingerabdrücke genommen. Bringen Sie zum Antrag im Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt die Geburtsurkunde Ihres Babys mit.
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