Montag, 20. Mai 2013

Geburtseinleitung (Wehenförderung)

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In einigen Fällen muss die Geburt im Krankenhaus eingeleitet werden (Foto: Dynamic Graphics Value)

Unter Geburtseinleitung versteht man die Förderung der Geburtswehen durch Medikamente, homöopathische Mittel oder andere Maßnahmen, mit denen sich die Wehentätigkeit anregen lässt. Die Standardmethode in Kliniken ist die Verabreichung von Oxytozin, gängige Alternativen sind Aromatherapien und die Eipolablösung.


Ausführliches zu den unterschiedlichen Methoden der Geburtseinleitung können Sie hier lesen.
 

Gründe für die Geburtseinleitung

Eine Geburtseinleitung wird aus unterschiedlichen Gründen durchgeführt, medizinisch notwendig ist sie in der Regel nur in folgenden Fällen:



Wehenförderung bei Überschreitung des Geburtstermins

Umstritten sind der Nutzen und die Notwendigkeit einer Geburtseinleitung bei Überschreitung des errechneten Geburtstermins. Denn das statistische Risiko eine Totgeburt zu erleiden, steigt nach der 40. Schwangerschaftswoche leicht an. Allerdings erhöht auch die Einleitung der Geburt selbst das Risiko für Komplikationen. So dauern Geburten nach einer Wehenförderung oft etwas länger und es kommt häufiger zu einem Kaiserschnitt.

Untersuchungen vor der Geburtseinleitung

Um herauszufinden, ob durch die Überschreitung des Geburtstermins eine Gefährdung für das Baby besteht, werden ab dem errechneten Geburtstermin häufiger CTG-Untersuchungen durchgeführt. Per Ultraschall kontrollieren Ärzte die Menge des Fruchtwassers. Der Blutfluss des Ungeborenen wird mittels Dopplersonographie überwacht. In manchen Kliniken wird außerdem ein Wehenbelastungstest vorgenommen. Dabei werden kurzzeitig Wehen durch eine Infusion mit wehenfördernden Mitteln ausgelöst und über einen Wehen-Herztonschreiber (CTG) beobachtet.


Einleitung der Geburt zum Wunschtermin

Ebenfalls umstritten ist die Einleitung der Geburt zu einem festgesetzten Termin gegen Ende der Schwangerschaft, da das Komplikationsrisiko dabei ohne medizinische Notwendigkeit erhöht wird. Eine Einleitung sollte generell immer nur in Absprache mit einem Arzt oder einer Hebamme und nach entsprechenden Untersuchungen erfolgen.
 

Autor: Christian Emmerling
Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2012
Quellen: Stradelmann, I.: Der Hebammen-Expertenrat. Stadelmann Verlag, Wiggensbach 2007; Höfer, S. und Szász, N.: Hebammen Gesundheitswissen. Gräfe und Unzer, München 2007; Gaskin I.M.: Die selbstbestimmte Geburt. Kösel Verlag, München 2008

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